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Verband medizinischer Fachberufe e.V.

Mehr Geld zur Altersvorsorge vom Arbeitgeber

(lifePR) (Dortmund, )
Am 1. Juli 2011 treten für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte die neuen Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung in Kraft. Damit erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag jeweils um 10 Euro.

Die Aufstockung für Medizinische Fachangestellte war bereits im Januar in der Tarifrunde zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Medizinischen Fachangestellten / Arzthelferinnen (AAA) vereinbart worden. Der Arbeitgeberbeitrag steigt somit für Auszubildende nach der Probezeit und Beschäftigte mit mindestens 18 Wochenstunden auf 30 Euro und für Beschäftigte mit weniger als 18 Wochenstunden auf 20 Euro.

Auf die Anhebung für Zahnmedizinische Fachangestellte hatten sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen (AAZ) Mitte Februar 2011 verständigt. Mit dieser Erhöhung haben tarifgebundene Auszubildende und Beschäftigte mit mindestens 20 Wochenstunden nun Anspruch auf 30 Euro, bei weniger als 20 Wochenarbeitsstunden liegt dieser Satz bei 20 Euro.

Im Gegensatz zur AAA, die bundesweite Tarifverträge abschließt, vertritt die AAZ nur die Kammerbereiche Hessen, Westfalen-Lippe und Hamburg. Zum 1. Juli 2011 hat außerdem das Saarland seinen Beitritt zur AAZ erklärt.

Beide Verträge stehen auf der Website des Verbandes www.vmf-online.de zur Verfügung. Sie haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2014. Ihre Umsetzbarkeit ist hinsichtlich der Höhe des monatlichen Arbeitgeberbeitrages auf die "Vorsorgeeinrichtung für Gesundheitsberufe" (GesundheitsRente) abgestimmt, die mit den Tarifparteien entwickelt wurde.

Verband medizinischer Fachberufe e.V.

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. wurde 1963 als Berufsverband der Arzthelferinnen (BdA) gegründet und vertritt als Gewerkschaft seit 1980 auch die Interessen der Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen. Mit den neuen Ausbildungsordnungen, die im Jahre 2001 für Zahnarzthelferinnen (neu: Zahnmedizinische Fachangestellte) und im Jahre 2006 für Arzthelferinnen bzw. Tierarzthelferinnen (neu: Medizinische bzw. Tiermedizinische Fachangestellte) in Kraft traten, wurde auch eine Namensänderung notwendig. Seit dem 6. Juni 2006 trägt der ehemalige BdA den Namen Verband medizinischer Fachberufe e.V. Mit der Satzungsänderung 2010 können auch angestellte Zahntechniker/innen dem Verband beitreten. Mehr Infos unter www.vmf-online.de Eine Abkürzung des Verbandsnamens ist nicht üblich.

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