Auch die inhaltlichen Ansätze des Arbeitsentwurfes seien - bei aller Problematik in einzelnen Bereichen - grundsätzlich ein positives Signal für eine harte aber konstruktive Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit der konkreten Definition und einer wettbewerbskonformen Begrenzung des öffentlich-rechtlichen Auftrages. Dass die Länder in zentralen Fragen wie der Onlinebeauftragung weiter die Linie der Zeit- und Inhaltsgrenzen verfolgten, sei angesichts der äußerst kontroversen nationalen Diskussion und der teilweise sachfremden Beiträge insbesondere der anstaltsnahen Institutionen ebenfalls positiv zu werten.
Das weitere Verfahren, so Doetz, sei nun für alle Beteiligten planbar, da nach den Gesprächen mit Brüssel die nationalen Gestaltungsspielräume konkreter ausgefüllt werden könnten. Es sei zu hoffen, dass EU-Kommission und Länder die schwierige Aufgabe des sensiblen Abgleichs zwischen wettbewerbsrechtlichen Vorgaben und nationalen Anforderungen an die Rundfunkordnung fair und ausgewogen meisterten und damit die Eckwerte einer zukunftsfähigen Medienordnung verlässlich festlegten.
Der VPRT werde - insbesondere mit Blick auf die beabsichtigten, nach wie vor zu weit gefassten Ermächtigungen der gebührenfinanzierten Anstalten im Bereich der Telemedien - alle Chancen nutzen, um die Interessen seiner Unternehmen in die Abstimmung mit Brüssel und insbesondere die folgenden nationalen Anhörungen einzubringen. Die Kollegen von ARD und ZDF, so Doetz abschließend, sollten sich mit der Umsetzung immer neuer Programmvorhaben und Internetauftritte bis zum Abschluss der Verständigung über die Umsetzung des EU-Länderkompromisses zurückhalten. Aktuelle Planungen z.B. des ZDF, einen Digitalkanal in ein reines Unterhaltungsprogramm umzuformatieren, zeugten nicht von einem verantwortungsvollen Umgang mit den geplanten Vorgaben und Zielen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages.