- Politik muss mit 12. RÄndStV konkrete Grenzen für gebührenfinanzierte Angebote setzen
Nach Ansicht des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) bestätigen die Ergebnisse des heute in Berlin vorgestellten DLM-Gutachtens "Finanzinvestoren im Medienbereich", dass die Art des Investors oder Besitzers keine zu verallgemeinernden Rückschlüsse auf Programminvestitionen und die publizistische Ausrichtung der Unternehmen zulassen. "Der populistischen Schwarzmalerei, dass mit dem verstärkten Eintritt von Finanzinvestoren in den Medienbereich der Untergang der Vielfalt einhergehe, haben die Gutachter eine klare Absage erteilt", so VPRT-Präsident Jürgen Doetz heute in Berlin.
Der VPRT stelle sich einer gesellschaftspolitischen Diskussion, wie im dualen Rundfunksystem und im Wettbewerb aller elektronischen Medien inhaltliche Vielfalt bei stetig steigenden ökonomischen Anforderungen erhalten und ausgebaut werden könne. "Was wir aber nicht akzeptieren ist, dass die Landesmedienanstalten das vorliegende Gutachten scheinbar als Vehikel zur Schaffung neuer Regulierungsmöglichkeiten nutzen oder gar gesetzliche 'Leistungskataloge' für die strengere Regulierung des privaten Rundfunks aufstellen wollen." Diese Diskussion dürfe nicht davon ablenken, dass aktuell die maßgeblichen Weichenstellungen für die künftige Situation der privaten Anbieter durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgenommen werden: "Die massive Erweiterung des Aufgabenspektrums von ARD und ZDF inklusive der Finanzgarantie für alle neuen Angebote auf der einen und zusätzliche Auflagen und Leistungsaufträge für Private auf der anderen Seite, das wäre ein medienpolitischer Treppenwitz, der den Kompromiss mit der EU auf den Kopf stellen würde", so Doetz.
Der VPRT appelliert daher im Vorfeld der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder am morgigen Donnerstag an die Politik, dem Druck der öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht nachzugeben. Doetz: "Die geplanten Programmausweitungen wie auch die Ermächtigung im Bereich der Telemedien sind nach wie vor zu weit gefasst und werden zu erheblichen Kostensteigerungen für den Gebührenzahler führen. Hier gilt die Devise: Einmal ermächtigt, für immer bezahlt!"
Im aktuellen Entwurf des Staatsvertrages sind aus Sicht des VPRT zwar Ansätze erkennbar, die weg von einer vollständigen Generalermächtigung gehen. "Wir möchten die Rundfunkkommission darin bestärken, diesen Weg konsequent weiter zu verfolgen und die Beauftragung noch deutlich konkreter zu fassen und die Expansion zu begrenzen." Dies betreffe z. B. die Streichung eines spezifischen Mobile-TV-Kanals von ARD und ZDF, die Deckelung der Hörfunkprogramme im bisherigen Umfang im Staatsvertrag sowie den Verzicht auf eine Ermächtigung nicht-sendungsbezogener Telemedien, insbesondere im Bereich der Unterhaltung: "450 Programmstunden allein im Fernsehen am Tag sind mehr als ausreichend, um ein umfassendes sendungsbezogenes Internetangebot zu machen. Darüber hinausgehende Musik-, Sport- und Filmportale im Internet als nicht sendungsbezogene Telemedien müssen im Staatsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen werden", so Doetz abschließend. Letztlich spricht sich der VPRT dafür aus, den Anwendungsbereich des sog. Drei-Stufen-Tests nicht durch die Anstalten definieren zu lassen, sondern präzise gesetzliche Vorgaben zu machen, da der Test sonst leerzulaufen drohe.