Achten Sie darauf, dass der Hausbauvertrag die genaue und vollständige Bezeichnung des Hausbauunternehmens bezüglich Firma, Geschäftsführern, Anschrift und Registernummer sowie Ihre Adresse als Bauherren enthält.
2. Festpreis
Stellen Sie sicher, dass der Preis als pauschaler Festpreis fest und für mindestens 12 Monate garantiert ist.
3. Was ist nicht enthalten?
Der Vertrag muss deutlich beschreiben, welche „erforderlichen oder zweckmäßigen“ Leistungen für die komplette Realisierung des Bauvorhabens in dem Preis nicht enthalten sind, also vom Bauherrn selbst zu erbringen bzw. zusätzlich zu bezahlen sind.
Beispiele: Außenanlagen, Geh- und Fahrwege, Einfriedungen des Grundstücks, Stützanlagen für abschüssige Grundstücke, Versorgung des Grundstücks mit Strom und Wasser während der Bauphase, Anschluss des Hauses für die Wohnphase an die Netze für Strom, Gas, Wasser usw.; Anschluss der Dachentwässerung (Fallrohre) ans Netz, Klarstellung unter welchen Voraussetzungen zusätzliche Maßnahmen und Kosten auf den Bauherren zukommen in Bezug auf Bodenklasse, Tragfähigkeit, Wasserverhältnisse, Bewuchs des Grundstücks; Aushub des Erdreichs, Lagerung desselben auf der Baustelle, Kosten der Abfuhr desselben, wenn kein Platz auf dem Grundstück oder keine Eignung desselben zur Wiederverfüllung, und Kosten der Anfuhr und Verfüllung neuen Erdreichs; Vermessungen, Grenzpunkte)
4. Was ist enthalten?
Deutliche und umfassende Beschreibung der Bau- und Ausstattungsleistungen nach Art, technischer und äußerer Beschaffenheit sowie (soweit möglich oder sinnvoll) Fabrikat oder Fabrikatsvergleich. Für Oberflächen, die häufig erst später festgelegt wurden, Benennung des Verrechnungspreises einerseits für Oberflächen und andererseits für Verlegung / Herstellung (Teppichboden, Parkett, Fliesen, Tapete, Anstriche). Aufführung der im Preis enthaltenen oder nicht enthaltenen Planungs- und Ingenieurleistungen.
5. Alle Absprachen schriftlich!
Lassen Sie alle mündlichen bis zur Vertragsunterschrift getroffenen Absprachen in den Vertragstext aufnehmen! Denn nur so sind sie auch Vertragsgegenstand.
6. Zahlung erst nach Unterschrift und Baufortschritt!
Angemessene Regelung der Ratenzahlungen des Hausbaupreises bezüglich Höhe und Zeitpunkt. Eine erste Ratenzahlung soll in jedem Fall erst nach wirksamem Vertragsabschluß mit Unterschrift oder Bestätigung beider Vertragspartner erfolgen. Die Raten sollen immer erst am Ende einer definierten Leistungsstufe/Baustufe zahlbar sein.
7. Baubeginn und Bauzeit verbindlich festlegen!
Der Baubeginn wird klar geregelt. Wann und nach Vorliegen welcher Voraussetzungen wird mit dem Bau begonnen? Die Bauzeit sollte verbindlich festgelegt werden, wenn der Bauherr z. B. auf einen bestimmten Einzugstermin angewiesen ist. Auch die Bauab-nahme sollte genau geregelt sein.
8. Rücktrittsrecht für Bauherren
Liegen bei Ihnen noch Unsicherheitsfaktoren vor, z. B. bezüglich Ihres Baugrundstückes oder der Bewilligung einer Finanzierung, sollte beim Abschluss des Hausbauvertrages ein spezielles Rücktrittsrecht der Bauherren dafür aufgenommen werden.
9. Benennung der ausführenden Handwerker
Im Bauvertrag sollten alle am Bau tätigen Handwerker für die Absprache etwaiger Sonderwünsche benannt werden und das „Wann“ und „Wie“ für die Festlegung solcher Sonderwünsche vereinbart werden.
10. VOB und Gewährleistung
Bestehen Sie auf die Aushändigung des Textes der VOB (Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen) vor Abschluss des Hausbauvertrags, wenn sie gelten soll. Bestehen Sie außerdem auf die Festlegung einer fünfjährigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche ab Abnahme, auch wenn die Geltung der VOB vereinbart wird.