1. Was ist ein „Niedrigenergiehaus“?
Die Bezeichnungen „Niedrigenergiehaus“ oder „Energiesparhaus“ beschreiben oft nur den ohnehin geschuldeten Standard nach der gültigen Energieeinsparverordnung EnEV, sind also nichts Außergewöhnliches.
2. Achten Sie auf die Begriffe/Formulierungen, die beworben werden bzw. das Gebäude beschreiben.
3. Ähnliche Begriffe beschreiben sehr unterschiedliche energetische Standards:
- Heizwärmebedarf
Darunter versteht man die Wärmemenge, die von dem Heizsystem (Heizkörper) dem Raum bzw. dem Gebäude zur Verfügung gestellt werden muss, um die entsprechende Raumtemperatur aufrechtzuerhalten.
- Heizenergiebedarf
ist die Energiemenge, die für die Gebäudebeheizung unter Berücksichtigung des Heizwärmebedarfs und der Verluste des Heizungssystems aufgebracht werden muss.
- Endenergiebedarf
ist die Energiemenge, die für die Gebäudebeheizung unter Berücksichtigung des Heizwärmebedarfs und der Verluste des Heizungssystems sowie des Warmwasser-wärmebedarfs und der Verluste des Warmwasserbereitungssystems aufgebracht werden muss. Die Endenergie bezieht die für den Betrieb der Anlagentechnik (Pumpen, Regelung usw.) benötigte Hilfsenergie mit ein.
- Primärenergiebedarf
Energiemenge, die zur Deckung des Endenergiebedarfs benötigt wird, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Energiemenge, die durch so genannte vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze „Gebäude“ bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe entsteht.
4. Fragen Sie nach dem Energieausweis / Energiebedarfsausweis des Gebäudes!
Hauptnachweisgröße im öffentlich-rechtlichen Nachweis gemäß EnEV ist der Primärenergiebedarf des Gebäudes. Rückschlüsse auf zu erwartende Energiekosten sind nicht möglich. Weitere Angaben beziehen sich auf die energetische Qualität der Bauwerkshülle/den baulichen Wärmeschutz und auf den Endenergiebedarf des Ge-bäudes, die meist nicht die Praxis abbilden (Nutzerverhalten, Klimastandort), aber Gebäude vergleichbar machen. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
5. Verbrauchsprognose / Energiekosten
Wer eine Verbrauchsprognose zur Abschätzung der Heizkosten haben möchte, sollte nach einer (freiwilligen) Ermittlung des Endenergiebedarfs fragen. Dabei werden praxisnahe Randbedingungen hinsichtlich Innentemperatur (z. B. 20 °C), regionaler Klimadaten, interner Wärmegewinn berücksichtigt.
6. Gute energetische Gebäudeplanung
Sie setzt voraus, dass alle verwendeten Materialien/Anlagenkomponenten hinsichtlich ihrer Eigenschaften und das Zusammenfügen dieser festgelegt und im Leistungsverzeichnis vorgegeben werden.
7. Überprüfung der geschuldeten Luftdichtheit der Gebäudehülle
Nach Fertigstellung der luftdichten Schicht/des Innenausbaus ist ein Blower-Door-Test ratsam, der die Luftdichtigkeit des Hauses zeigt. Dadurch können unzulässig hohe Lüftungswärmeverluste ausgeschlossen werden.
8. Nachträgliche Veränderungen dokumentieren
Veränderungen der Bau- und Anlagentechnik während der Bauphase müssen dokumentiert werden, d. h., vorgenommene Änderungen sind in den Energieausweis einzuarbeiten.
9. Übereinstimmung der Daten
Die Übereinstimmung der im Wärmeschutznachweis zu Grunde gelegten Daten hinsichtlich der Bau- und Anlagentechnik und der tatsächlichen baulichen Gegebenheiten muss sichergestellt sein. Bei KfW geförderten Häusern haftet der Bauherr für die Ein-haltung bzw. garantiert diese mit seiner Unterschrift.
10. Elektrische Verbraucher / Geräte im Haus
Standby-Betrieb (Fernseher, Radio etc.) durch Netzfreischalten oder Vorschalten einer Steckdosenleiste mit Netzfreischalter sollten vermieden werden. Bei Neuanschaffung elektrischer Geräte unbedingt auf einen geringen Energieverbrauch (z. B. Energieeffizienzklasse A) achten! Beleuchtungseinrichtungen mit Langzeitbetrieb sollten mit Energiesparlampen ausgerüstet werden.