1. Genaue Feststellung des Finanzierungsbedarfs
Klären Sie die Gesamtsumme des Bauvolumens = Haus + Grundstück + Baunebenkosten. Stellen Sie dann die Höhe Ihres Eigenkapitals fest:
Gesamtsumme – Eigenkapital = Finanzierungsbedarf
2. Einbeziehung öffentlicher Fördermittel
Klären Sie, welche öffentlichen Fördermittel Ihnen zustehen, z.B. Landesmittel, Förderprogramme für ökologisches Bauen etc.
3. Vergleichen Sie immer den Effektivzins, nicht den Nominalzins.
Beachten Sie dabei die Zinssätze auch über die vereinbarte Festschreibung hinaus und überlegen Sie, ob Sie auch bei einem Durchschnittszinssatz aus der Vergangenheit von 7,5 Prozent Ihren Baukredit weiter bedienen können. Berücksichtigen Sie dabei aber auch, dass sich finanzielle familiäre Bedingungen zukünftig verbessern können (z.B. beide Partner können wieder arbeiten gehen etc.).
4. Komplette Nennung aller anfallenden Gebühren
Lassen Sie sich von Ihrer Bank alle Gebühren der Baufinanzierung exakt benennen (Bearbeitungsgebühr, Wertermittlungsgebühr, Gutachtergebühr, Kontoführungsgebühr usw.).
5. Beginn der Bereitstellungszinsen auf den Baubeginn abstimmen
Achten Sie darauf, dass Bereitstellungszinsen für den Baukredit erst zum Baubeginn – und nicht schon nach Vertragsunterzeichnung – anfallen.
6. Sondertilgungsmöglichkeiten
Bestehen Sie darauf, dass bestehende Lebensversicherungen, andere Sparverträge oder zu erwartende Erbschaften als Sondertilgung mit in die Finanzierung einfließen können.
7. Persönlicher Ansprechpartner
Wählen Sie einen Vertragspartner mit Kompetenz, zu dem Sie Vertrauen haben und der Ihnen über die Finanzierung hinaus beratend zur Verfügung steht.
8. Klärung von Finanzierungsbedingungen
Stellen Sie ein realistisches Haben-Soll-Verhältnis Ihrer finanziellen Situation auf. Lassen Sie sich am besten auch eine Schufa-Eigenauskunft geben (www.schufa.de), um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben (laufende Konsumkredite, Leasingraten etc.) Berücksichtigen Sie alle regelmäßigen monatlichen Einkommen aus Arbeit, Vermietung, Kapitalanlegen etc.
9. Zusage der Finanzierung nur schriftlich
Die Zusage zu Ihrer Finanzierung muss immer schriftlich erfolgen. Verlassen Sie sich nie auf mündliche Zusagen!
10. Prüfung des Kaufvertrages/Werkvertrages auf Durchführbarkeit
Lassen Sie einige Wochen vor der Beurkundung den Verkaufsvertragsentwurf für Ihr Grundstück (Klärung der grundbuchlichen und baurechtlichen Situation) von Ihrem Notar und den Werkvertrag für Ihr Haus (Zahlungsplan etc.) von Ihrem Banker prüfen. Sie können sich damit böse Überraschungen und Unstimmigkeiten ersparen.