Sollten neue Windkraftanlagen auf dem Grund und Boden der Ortsgemeinden in der Verbands-gemeinde Treis-Karden entstehen, so können die Ortsgemeinden diese künftigen Pachtein-nahmen für sich verbuchen. Die Ortsbürgermeister sind jedoch an einer gerechten Lösung, wel-che auch die Folgen der Errichtung neuer Windräder für Gemeinden, in denen es keine neuen Anlagen geben wird, berücksichtigt, stark interessiert. Ein Teil der Pachteinnahmen soll künftig in einen gemeinsamen Topf fließen.
Im Rahmen der Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung stellte Dr. Stefan Meiborg, stellvertre-tender Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz und Jurist, den Orts-bürgermeistern Wege und Möglichkeiten vor, wie die solidarische Verteilung der Einnahmen auf rechtssichere Füße gestellt werden kann. Demnach ist es sinnvoll, hierfür eine Anstalt des öf-fentlichen Rechts zu gründen. In dieser können die Ortsgemeinden durch Satzung alle wichti-gen Regelungen bezüglich der Einnahmenverteilung und Mittelverwendung selbständig fest-schreiben. "Eine AÖR ermöglicht nicht nur die Regelung einer Vielzahl von wichtigen Zusam-menhängen durch eine Satzung. Sie ist vielmehr die Basis für ein hohes Maß an Handlungsfä-higkeit der Ortsgemeinden, da in dieser Rechtsform schnelle Entscheidungen getroffen werden können, ohne diese vor mehreren Institutionen rechtfertigen zu müssen ", erklärte der Rechts-experte. Eine auf Windkraft-Einnahmen bezogene AÖR wäre die erste ihrer Art in Rheinland-Pfalz.
Vier Ortsbürgermeister haben inzwischen gemeinsam mit Bürgermeister Albert Jung eine Ar-beitsgruppe gebildet. Diese soll die Eckpunkte der Satzung der AÖR erarbeiten. Darüber hinaus wird es noch im Sommer eine Sitzung mit allen Ortsgemeinderäten in der Verbandsgemeinde Treis-Karden geben, in der die mögliche AÖR-Gründung intensiv erklärt und diskutiert wird.