Hatte zum Beispiel ein Ehepaar eine Olympia-Reise vom 6. bis zum 16. August mit Flug und Hotelunterkunft für 7.396 Euro sowie Eintrittskarten für die Eröffnungsfeier, die Disziplinen Schwimmen, Turmspringen, Basketball und Reiten für insgesamt 962 Euro gebucht, so würden bei einer Stornierung seit dem 1. Februar 5.916 Euro Stornokosten für die Reise und zusätzlich 962 Euro - der volle Preis der Eintrittskarten - auf das Paar zu-kommen. Selbst wenn das Paar zwei Ersatzteilnehmer für die Reise finden würde, müsste es nach den Stornobedingungen jeweils 500 Euro Bearbeitungskosten und 30 Prozent des Wertes der Eintrittskarten, insgesamt also 1.288 Euro, an DERTOUR bezahlen.
Diese Reisebedingungen benachteiligen nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt die Kunden unangemessen und sind daher unzulässig. Das Urteil bedeutet, dass die Stornobedingungen unwirksam sind und die jeweiligen Stornokosten und Bearbeitungsgebühren zu unrecht von den Kunden verlangt wurden. Obwohl die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betroffenen Reisekunden, ihre Rückzahlungsansprüche bereits jetzt gegenüber DERTOUR geltend zu machen. Die Verbraucherzentrale berät Betroffene montags bis donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr unter der Nummer 0900-1-77 44 41 (1,75 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz - aus Mobilfunknetzen höhere Preise möglich).