Nach fast 100 Jahren wurde das VVG gründlich reformiert. Versicherungsnehmer mit Policen seit dem 1. Januar 2008 können sich sofort über zahlreiche Verbesserungen freuen. Aber auch Kunden mit Altverträgen, die vor 2008 abgeschlossen wurden, profitieren für die restliche Laufzeit ihrer Police von neuen Regelungen. Das betrifft insbesondere auch die Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen, wovon viele Altkunden betroffen sind.
Das neue Faltblatt der Verbraucherzentrale erläutert Details zu den Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten und geht auf Fragen zur Überschussbeteiligung und den Rückkaufswerten, zu Anzeigepflichten und der Prämienzahlung, zum Widerrufs- und Kündigungsrecht, zur Verjährung und zum Wegfall des 'Alles-oder-Nichts'-Prinzips ein. Das kostenlose* Faltblatt kann bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale abgeholt werden und steht unter www.vz-bw.de/vvg-folder im Internet zum Download bereit.
Eine telefonische Versicherungs-Fachberatung bietet die Verbraucherzentrale montags bis donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr unter der Nummer +49 (900) 1-77 44 43 an (1,75 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz - aus Mobilfunknetzen höhere Preise möglich).