Warum dürfen beispielsweise Bäcker oder Blumenverkäufer ihre Läden am Ostermontag öffnen, nicht aber am Ostersonntag? Ebenso sieht die Regelung vor, dass Kunden am Pfingstsonntag vor verschlossenen Türen stehen, Pfingstmontag aber Blumen und Brötchen kaufen können. Diese Regelungen sind nicht nachvollziehbar, zumal es nicht darum geht, irgendeinem Geschäftsinhaber die Ladenöffnung vorzuschreiben.
Auch die unterschiedliche Verfahrensweise bei den Trödelmärkten ist nicht einzusehen. Es gibt keinen Grund dafür, Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte an Karfreitag, Ostersonntag und Pfingstsonntag zu verbieten, während sie Ostermontag, Himmelfahrt und Pfingstmontag stattfinden dürfen. So werden die Kunden vergrault, die sich im Ausnahmechaos nicht mehr zurechtfinden.