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Keine frischen Brötchen am Pfingstsonntag!

(lifePR) (Berlin, )
„Die Verbraucherzentrale Berlin hat sich jahrzehntelang für die Freigabe der Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag eingesetzt“ so Dr. Thea Brünner, Vorsitzende der Verbraucherzentrale Berlin. „Ich bin froh, dass die Liberalisierung in Berlin endlich Realität geworden ist.“ Befürwortet hat sie aber auch ein grundsätzliches Öffnungsverbot an Sonn- und Feiertagen. „Allerdings sollten Ausnahmeregelungen weiterhin großzügig, vor allem aber einheitlich - also nachvollziehbar - gestaltet werden. Zurzeit sind die Ausnahmeregelungen so verwirrend, dass wohl kaum ein Verbraucher sie sich merken kann. Die Kunden weichen dann auf Tankstellen aus, die nicht von irgendwelchen Öffnungsverboten betroffen sind.“

Warum dürfen beispielsweise Bäcker oder Blumenverkäufer ihre Läden am Ostermontag öffnen, nicht aber am Ostersonntag? Ebenso sieht die Regelung vor, dass Kunden am Pfingstsonntag vor verschlossenen Türen stehen, Pfingstmontag aber Blumen und Brötchen kaufen können. Diese Regelungen sind nicht nachvollziehbar, zumal es nicht darum geht, irgendeinem Geschäftsinhaber die Ladenöffnung vorzuschreiben.

Auch die unterschiedliche Verfahrensweise bei den Trödelmärkten ist nicht einzusehen. Es gibt keinen Grund dafür, Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte an Karfreitag, Ostersonntag und Pfingstsonntag zu verbieten, während sie Ostermontag, Himmelfahrt und Pfingstmontag stattfinden dürfen. So werden die Kunden vergrault, die sich im Ausnahmechaos nicht mehr zurechtfinden.
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