Die Namen Microsoft und O2 wirkten so Vertrauen erweckend, dass sich Frau K. – wie aufgefordert – mit „Osdorp Finance“ in Verbindung setzte. Dort bat man sie, den Anwalt „Martijn van Bremen“ zu kontaktieren, der für die Osdorp Finance alle Formalitäten erledige, die für die Gewinnauszahlung erforderlich seien. Herr van Bremen bat um Zahlung von 750 Euro „...as our minimal legal fees...“. Der Betrag müsse bei Western Union eingezahlt werden. Mit der Bestätigung des Zahlungseingangs bat Herr van Bremen um weitere 1.500 Euro – eine Gebühr an die Lotterie Gesellschaft, da Frau K. dort ja gar nichts eingezahlt hatte. Als auch diese Zahlung erledigt war, wurde ein Betrag von 950 Euro für eine Finanzamtsbescheinigung fällig, nämlich für eine Bestätigung, dass Frau K. auf den Gewinn keine Steuern in den Niederlanden zahlen müsse. Auch diesen Betrag bezahlte sie. Danach wurde ihr die Kopie eines Überweisungsauftrags in Höhe von 1. Million Dollar mit Datum vom 19.06.2007 an die Amro Bank übermittelt. Anstelle der Gutschrift auf ihrem Konto, die für den 21.06.2007 angekündigt war, erhielt Frau K. einen Anruf von Osdorp Finance: Die Amro Bank warte auf die Zahlung von 2.000 Euro und könne erst nach Eingang dieses Betrages die Überweisung ausführen. Als Frau K. Herrn van Bremen mitteilte, dass sie diesen Betrag nicht mehr aufbringen könne, bot der freundliche Anwalt ihr an, die Hälfte – also 1.000 Euro – für sie zu übernehmen, denn ihm liege sehr viel daran, dass sie den Gewinn erhalte.
Das Misstrauen von Frau K., das sich zwischendurch immer mal wieder regte, wurde von Osdorp Finance stets mit Hinweis auf die Seriosität des Anwalts und der Osdorp Finance zerstreut, deren Existenz Frau K. nie anzweifelte. Als sie sich an ihren Bankberater wandte, um zu besprechen, wie die zuletzt geforderten 1.000 Euro aufgebracht werden könnten, verwies der sie an die Verbraucherzentrale mit Hinweis auf ein vermutlich unseriöses Gewinnversprechen.
Das Beispiel zeigt überdeutlich, dass es ausschließlich darum geht, angebliche Gebühren zu kassieren, und nicht im Entferntesten um die Auszahlung eines Gewinnes.
Die Verbraucherzentrale warnt dringend davor, auf irgendwelche Gewinnversprechen hereinzufallen. Insbesondere sollten grundsätzlich keine Vorauszahlungen geleistet werden – schon gar nicht bar, per Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Ist das Geld erst einmal bezahlt, bestehen in der Regel keine Chancen, es zurückzuerhalten. Kurzum: Wenn für einen Gewinn etwas gezahlt werden soll, handelt es sich garantiert um eine Finte!