Trotzdem "boomt" dieses Geschäftsmodell. Weitere Unternehmen und Filialen der so genannten "Verbraucherschutzhilfe" schießen wie Pilze aus dem Boden - nicht nur in Essen und Köln. Inzwischen kommen die Anrufe auch aus Dessau-Roßlau, und der Preis ist auf 49,95 Euro gestiegen. Der seit kurzem in Berlin tätige so genannte "Deutsche Verbraucherdienst" (DtVD GmbH) bietet den Schutz vor Werbeanrufen für "nur" 29,90 Euro.
"Selbst dieser 'Schnäppchenpreis' ist rausgeschmissenes Geld, da durch die Eintragung in die Sperrlisten die Werbeanrufe nicht verhindert werden", warnt Ronny Jahn, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. "Wir haben die Verbraucherschutzhilfe in Dessau und die DtVD GmbH inzwischen wegen belästigender Telefonwerbung abgemahnt und werden notfalls gerichtliche Schritte einleiten."
Wegen der Namensähnlichkeiten kam es bereits zu Verwechselungen mit der Verbraucherzentrale: Einige Verbraucher fragten hier nach, ob der Anruf bzw. das Angebot tatsächlich von der Verbraucherzentrale kamen. Die Verbraucherzentrale ruft selbstverständlich niemanden an, um ein Angebot zu unterbreiten.
Die Verbraucherzentrale ruft dazu auf, ihr Fälle von belästigender Telefonwerbung zu melden: per E-Mail an telefonwerbung@vz-bln.de, per Post oder per Fax (030/211 72 01).
Für die Einleitung wettbewerbsrechtlicher Schritte benötigt sie von betroffenen Verbrauchern folgende Angaben:
- Datum und Uhrzeit des Anrufes,
- werbendes Unternehmen,
- beworbenes Produkt