Sollte die Koalition den Entwurf für das Eigenheimrentengesetz im Sommer verabschieden, werden Tilgungsleistungen für die selbst genutzte Immobilie förderfähig im Rahmen der Riester-Rente. "Obwohl noch nicht alles in trockenen Tüchern ist, raten wir Verbrauchern schon jetzt, die Finanzierung anzupassen", sagt Peter Dirk, Baufinanzierungsberater bei der Verbraucherzentrale Berlin. Er empfiehlt, eine entsprechende Option in neue Verträge aufzunehmen. Auch bei bestehenden Finanzierungen ist es sinnvoll, mit der Bank über Sondertilgungsrechte durch Riester-Zulagen zu verhandeln. "Es kann allerdings sein, dass Kreditinstitute ausweichend reagieren und stattdessen die bestehenden Riester- Sparprodukte oder einen neuen Bausparvertrag anbieten", befürchtet Dirk, denn höhere Tilgungsraten bedeuten weniger Zinseinnahmen für den Darlehensgeber. Rentenversicherungen und Fondssparpläne hingegen locken mit lukrativen Provisionen.
Die geplante Förderung von Bausparverträgen lehnt die Verbraucherzentrale ab: "Baufinanzierungen mit Bausparverträgen sind immer wieder Problemfälle in unserer Beratung", meint Dirk. Er hält es grundsätzlich für wirtschaftlicher, die Schulden durch höhere Tilgungszahlungen zu verringern, statt parallel einen Bausparvertrag zu bedienen, mit dem zum Ende der Zinsbindung des Darlehens eine größere Summe abgelöst werden soll. Falls die Finanzierung - wie es leider immer wieder vorkommt - in den ersten Jahren scheitert, ist die Restschuld höher, je niedriger die Tilgungsraten waren.
"Mit dem Abschluss eines Riester-Sparvertrages zur Eigenheimfinanzierung sollte man allerdings noch warten, da die Produkte erst auf den Markt kommen", rät Dirk. "Es reicht völlig aus, wenn der Vertrag bis zum Jahresende geschlossen wird, um in den Genuss der vollen Prämie zu kommen."
Informieren können sich Verbraucher in der Spar-/Anlageberatung - inkl. private Altersvorsorge -, Preis: 40 Euro. Auch im Rahmen der Bau-/Baufinanzierungsberatung (Preis: 100 Euro) werden Hinweise zum sogenannten "Wohn-Riester" gegeben. Für persönliche Beratungen ist eine Anmeldung unter 21485-260 oder unter anmeldung@vzbln.de erforderlich.