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Fallstricke beim Möbelkauf

(lifePR) (Berlin, )
Reklamationen und Rechtsfragen im Zusammenhang mit Möbelkäufen spielen in der Beratungspraxis immer wieder eine Rolle. Daher hier einige wichtige Hinweise:

Anzahlung
Viele Möbelhändler verlangen vom Kunden bei der Bestellung von Möbeln eine Anzahlung oder sogar eine vollständige Vorauszahlung. Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen sollten grundsätzlich vermieden werden – der Kunde riskiert den Verlust im Insolvenzfall oder muss evtl. um die Rückzahlung kämpfen, wenn er infolge einer Reklamation vom Vertrag zurücktritt. Kein Kunde ist zu einer Anzahlung verpflichtet.

Rücktritt vom Vertrag
Es gibt kein generelles Rücktrittsrecht. Der Möbelhandel verlangt im Rücktrittsfall in der Regel Schadenersatz in Höhe von mindestens 10 %. Vorsicht: Anzahlungen werden dafür gern einbehalten.

Lieferverzug
Der Kunde sollte ein genaues Lieferdatum, beispielsweise eine bestimmte Kalenderwoche, festlegen. Hält der Händler den Liefertermin nicht ein, gerät er automatisch in Verzug. Der Kunde muss dann zunächst eine angemessene Nachfrist setzen (per Einschreiben/ Rückschein). Die Nachlieferfrist kann erheblich kürzer sein als die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist, in der Regel sind zwei Wochen angemessen. Hält der Händler die Nachlieferfrist wiederum nicht ein, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhält er seine Anzahlung zurück – besser ist es allemal, er hat erst gar keine gezahlt.

Die gelieferten Möbel weisen Mängel auf
Werden bereits bei der Anlieferung gravierende Mängel festgestellt, kann die Annahme verweigert werden. Bei einer Annahme der Möbel in Kenntnis der Mängel verliert der Kunde wegen dieser Mängel sein Gewährleistungsrecht. Ansonsten hat der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren das Recht auf Nacherfüllung. Das heißt, der Verkäufer erhält die Gelegenheit, das mangelhafte Möbelstück kostenlos zu reparieren oder durch ein mangelfreies auszutauschen. Hierfür dürfen dem Kunden keinerlei Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Nachbesserung gilt in der Regel nach einem zweiten erfolglosen Versuch als gescheitert. Nach endgültig erfolglosem Nacherfüllungsversuch kann der Kunde wahlweise vom Vertrag zurücktreten – gegen Kaufpreiserstattung und Abholung der Möbel durch den Händler – oder Kaufpreisminderung verlangen. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag kann der Händler eine geringfügige Nutzungsentschädigung für die Zeit verlangen, in der die Möbel genutzt werden konnten.

Weitere Fragen beantwortet die Rechtsberatung unter Tel. 0900-1-8877-100: Mo., Di., Fr. 10-13 Uhr, Mi. 10-20 Uhr(1,86 EUR/Min. aus dem dt. Festnetz – bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen können abweichende Tarife gelten). Persönliche Rechtsberatung (15 Euro): Di. 10-16 Uhr, Do. 10-19 Uhr, Fr. 10-14 Uhr. Außergerichtliche Rechtsbesorgung kostet 15 Euro. Ausführliche Informationen zum Beratungsangebot unter www.vz-bln.de
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