Die Betroffenen beschäftigt die Frage nach Schadensersatz- und Schmerzensgeld-ansprüchen. Auch haben sie Bedenken, dass sie etwas Falsches unternehmen oder Fristen verpassen könnten. Insbesondere trauen sie sich nicht, Ansprüche gegenüber einem Krankenhaus geltend zu machen, in dem auch die erforderliche neue Operation stattfinden soll. So lässt sich auch der Umstand erklären, dass bislang erst so wenige Patienten Ansprüche angemeldet haben.
„Zunächst muss die Schuldfrage geklärt werden“, stellt Dörte Elß, Juristin der Patienten-/Pflegeberatung, fest. In Frage kommt ein Behandlungsfehler des Arztes oder ein Organisationsverschulden des Krankenhauses. Auch könnte der Schaden aufgrund des mangelhaften Hüftgelenkes oder einer fehlerhaften Beschriftung im Falle des Kniegelenkes vom Hersteller zu verantworten sein. Bei dem vom Hersteller zurückgerufenen Hüftgelenk hatte das Krankenhaus in seinem Schreiben eindeutig darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen Behandlungsfehler sondern um einen Produktfehler handele und der Hersteller erst jetzt über den Fehler informiert habe.
„Regulierungsangebote der Klinik sollten zunächst unter Vorbehalt angenommen werden. Es sollte auf jeden Fall vermieden werden, auf Ansprüche für die Zukunft zu verzichten, rät Dörte Elß.“ Selbst wenn die neue Operation komplikationslos erfolgt, könnten sich Probleme noch nach Jahren einstellen. Die Möglichkeit, diese Ansprüche später geltend zu machen, sollte sich der Betroffene offen halten.
All dies zeigt, wie wichtig es ist, geeignete Maßnahmen der Qualitätsscherung in den Krankenhäusern zu ergreifen, um in der Zukunft Fehler dieses Ausmaßes zu vermeiden. Sollte es doch einmal zu einem solchen Vorfall kommen, so müssen die Krankenhäuser verpflichtet sein, dies umgehend zu melden. Anschließend sollte es einen vorgeschriebenen Ablaufplan geben, nach dem Krankenhaus, Ärzte, Haftpflichtversicherungen, Krankenkassen und auch unabhängige Beratungsstellen Hand in Hand arbeiten, um den Vorgang aufzuklären und den geschädigten Patienten größtmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.
Die Patienten-/Pflegeberatung der Verbraucherzentrale Berlin bietet den Geschädigten eine Sonderberatung an. Hierfür ist eine telefonische Anmeldung unter der Tel.-Nr. 030/ 214 85 260 erforderlich.