Fahrgemeinschaften
Am besten sollte man sich bereits jetzt um die Bildung privater Fahrgemeinschaften kümmern.
Versicherungsschutz:
Bei Verschulden des Halters oder des Fahrers tritt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung für Schäden der Fahrzeuginsassen ein. Wenn eine Fahrgemeinschaft für den Weg zur Arbeit gebildet wird, stehen die Insassen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - vorausgesetzt, alle Mitfahrer sind als Beschäftigte gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn Umwege auf der Fahrt zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause nötig sind, weil nicht alle Mitfahrer in demselben Betrieb arbeiten.
Flug- oder Zugverspätungen
Wer einen Flug gebucht hat, den Flughafen aber aufgrund des Streiks nicht rechtzeitig erreicht, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Das Geld für das Ticket ist verloren. Dasselbe gilt für den Fahrpreis, wenn ein Zug verpasst wird.
Wer ein Taxi benötigt, sollte so früh wie möglich vorbestellen, da der Ansturm zu Streikbeginn erfahrungsgemäß riesig ist.
Ratsam ist auch, fest vereinbarte Termine, z.B. beim Arzt, auf Dringlichkeit zu prüfen und vorsorglich abzusagen, falls die Einhaltung aufgrund des Streiks unsicher ist.
Familien müssen sich außerdem auf einen für kommenden Donnerstag, 6. März, geplanten Warnstreik einstellen, zu dem die GEW aufgerufen hat. An diesem Tag sollen die Berliner Schulen lahm gelegt werden.
Es bleibt abzuwarten, ob in anderen Bereichen der so genannten Daseinsvorsorge weitere Streiks bevorstehen.