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Irreführende Materialangabe bei Textilien

Bezeichnung von Viskose aus dem Rohstoff Bambus als Naturfaser auf der Verpackung von Textilien oder in der Werbung ist irreführend

(lifePR) (Berlin, )
Die Verbraucherzentrale hat deshalb den Strumpfhersteller "NUR DIE" und einige Einzelhändler abgemahnt. "NUR DIE" hat eine Unterlassungsverpflichtung für die Zeit nach dem 31. März 2008 abgegeben.

Seit einiger Zeit sind Textilien - insbesondere Strümpfe - auf dem Markt, die mit der Aufschrift " Bambus - die neue innovative Naturfaser" versehen sind. Teilweise werden auch noch Eigenschaften wie "atmungsaktiv" und "natürlich antibakteriell" aufgezählt. Das alles ist falsch, wenn es sich - wie in fast allen von der Verbraucherzentrale festgestellten Fällen - um Viskose handelt.

Viskose ist aufgrund des chemischen Herstellungsprozesses als Chemiefaser zu qualifizieren. Es ist und war auch früher nach dem Textilkennzeichnungsgesetz nicht erlaubt, bei der Materialkennzeichnung von Textilien eine andere Bezeichnung zu verwenden. Bei der zur Viskosefaser verarbeiteten Cellulose handelt es sich immer um einen natürlichen Rohstoff (z.B. Bambus, Buche, Birke Kiefer, Fichte etc.). Es ist aber falsch und irreführend im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, das Endprodukt Viskose als Naturfaser zu bezeichnen, denn durch das Viskoseverfahren verlieren die Rohstoffe ihre natürlichen Eigenschaften.

Zur Bekämpfung derartiger Irreführung sind alle Verbraucher aufgerufen, der Verbraucherzentrale mitzuteilen, wenn sie im Handel "Textilien aus Bambus" mit Beschreibungen als angebliche Naturprodukte vorfinden.

Eine nicht unerhebliche Zahl von Verbrauchern legt Wert darauf, auf der Haut keine Textilien aus Chemiefasern zu tragen. Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Materialien haben aber die wenigsten. Sie verlassen sich deshalb auf die Angaben der Hersteller.
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