- Ist eine Patientenverfügung, die schon fünf Jahre alt ist, noch wirksam?
Anders als bei der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung sollten Sie mindestens alle zwei Jahre durch Ihre Unterschrift und die Datumsangabe bestätigen, dass Sie an dem Inhalt der Patientenverfügung festhalten wollen.
- Muss die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?
Nein, eine Beurkundung ist nur dann erforderlich, wenn sich eine Vorsorgevollmacht auch beispielsweise auf Grundstücksgeschäfte beziehen soll.
- Muss man eine Betreuungsverfügung neben einer Vorsorgevollmacht erstellen?
Dies ist nicht zwingend erforderlich, kann aber sinnvoll sein, wenn Ihre Vorsorgevollmacht nicht alle wichtigen Angelegenheiten regelt oder unwirksam ist.
Wer Fragen rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung hat, kann sich an die Pflegehotline der Verbraucherzentralen wenden, die in Kooperation mit dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen eingerichtet wurde.
Die Experten sind bundesweit für alle Interessierten montags und mittwochs in der Zeit von 10.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr unter der Rufnummer 01803 - 770500 - 1 für 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz zu erreichen (für Anrufe aus dem Mobilfunknetz können abweichende Tarife gelten).
Zu Fragen aus dem Bereich ambulante und stationäre Verträge erhalten Sie Rat unter der Rufnummer 01803 - 770500 - 2 zum Thema alternative Wohnformen unter der Rufnummer 01803 - 770500 - 3. Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen erhalten Sie unter allen drei Telefonnummern zu den angegebenen Zeiten und Konditionen.
Wegen der großen Nachfrage wurden auch schriftliche Informationen zu den oben genannten Themen erstellt, die Ihnen gerne zugesendet werden.