"Wenn aufgrund des Poststreiks Briefe verspätet ankommen und daher Fristen versäumt werden, haftet hierfür der Absender. Er kann sich auch nicht damit herausreden, dass er nichts für den Streik könne und es daher nicht seine Schuld sei", warnt Ronny Jahn, Jurist der Verbraucherzentrale Berlin. "Es besteht in diesem Fall auch kein Schadensersatzanspruch gegen die Deutsche Post oder die Gewerkschaft."
Es gibt aber Ausweichmöglichkeiten. Sowohl Pakete und Päckchen als auch Briefe können von Wettbewerbern der Deutschen Post transportiert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Briefe per Einschreiben mit Rückschein aufzugeben, so dass der Kunde einen Beleg für den rechtzeitigen Eingang beim Empfänger erhält. Bei einigen Anbietern ist allerdings zu beachten, dass teilweise längere Transportzeiten eingeplant werden müssen.