Besonders im Hinblick auf die Sicherheitsmaßnahmen, die Banken von ihren Kunden beim Umgang mit Kreditkarten und PIN-Nummern erwarten, ist dieses Verfahren erstaunlich leichtsinnig.
„Die Verbraucherzentrale betrachtet den Versand von Kreditkarten und Geheimnummern per Standardpost als grob fahrlässigen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht der jeweiligen Bank“, so Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin. „Bankkunden sollten sich entscheiden können, ob sie ihre Kreditkarte in der Bankfiliale abholen oder per Einschreiben/Eigenhändig zugeschickt bekommen möchten.“