Die Verbraucherzentrale sieht in dem nun eingeleiteten Missbrauchsverfahren ein positives Signal für das noch laufende Berufungsverfahren. "Wir gehen davon aus, dass die Prüfungsergebnisse des Bundeskartellamtes unsere Position untermauern und auch das Berufungsverfahren im Sinne der Kläger, also der GASAG-Kunden, abgeschlossen wird," hofft Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin.
Das Berliner Kammergericht hat am 12. Februar 2008 die GASAG aufgefordert, zum Nachweis der Preiserhöhung zum 01.10.2005 ihre Preiskalkulation für die Tarife der Kläger vor und nach der Preiserhöhung darzulegen. Eine Entscheidung wird in diesem Jahr erwartet.