Viele Verbraucher erhielten in den letzten Monaten Auftragsbestätigungen von freenet, ohne dass es zu einem Vertragsschluss gekommen ist. Teilweise beteuerten die Betroffenen sogar, dass sie vor dem Begrüßungsschreiben überhaupt keinen Kontakt zu freenet hatten. "Besonders unverschämt sind jene Fälle, in denen sich Haustürwerber unter einem Vorwand Zugang zur Wohnung verschafft und um die letzte Telekom-Rechnung gebeten haben.", berichtet Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin
Auch wenn Verbraucher die Unterschrift unter dem vom Werber ausgefüllten Auftrag verweigerten, wurden sie kurze Zeit später als Neukunden begrüßt. Besonders absurd ist, dass selbst Verbraucher einen DSL-Internetanschluss bestellt haben sollen, die gar keinen Computer besitzen. Mit diesem Vorwurf konfrontiert, erklärte freenet lapidar: "Auf das persönliche Fehlverhalten Einzelner hat die freenet AG letztlich jedoch nur dahingehend Einfluss, dass korrigierende Maßnahmen in die Wege geleitet werden und entsprechende Konsequenzen für den jeweiligen Vertriebspartner gezogen werden".
Ganz so einfach kann sich Freenet jedoch nicht entlasten. "Ein Unternehmen haftet für das Fehlverhalten seiner Vertriebspartner und muss sich dieses zurechnen lassen. Wir haben die freenet AG daher inzwischen abgemahnt und werden gegebenenfalls auch Klage erheben, wenn sich die Verantwortlichen uneinsichtig zeigen", kündigt Jahn an.
Betroffene sollten umgehend per Einschreiben/Rückschein gegenüber der freenet AG gegen den Vertrag protestieren und die Verbraucherzentrale über den Vorfall informieren.