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Was ändert sich für Verbraucher 2007?

(lifePR) (Berlin, )
Sparerfreibetrag

Ab 2007 wird der Sparerfreibetrag von bisher 1.421 € pro Person auf 801 € (750 € plus 51 € Werbekostenpauschale) herabgesetzt.

Tipp:

Freistellungsaufträge überprüfen und Konditionen für Girokonten vergleichen. Die Verbrau­cherzentrale gibt regelmäßig einen Kontogebührenvergleich für Berlin heraus.

Mehrwertsteuererhöhung

Die Mehrwertsteuer wird von 16 auf 19 % angehoben, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % ändert sich nicht.

Tipp:

Ein Faltblatt zur Mehrwertsteuererhöhung ist kostenlos in der Verbraucherzentrale erhältlich und hier im Download.

Versicherungssteuern

Aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung steigt auch die Versicherungssteuer für Sach-, Haft­pflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Rechtsschutz-, Technische und Transportversicherungen auf 19 %.

Abweichende Steuersätze gelten für Hausratversicherungen (18 %), Gebäudeversicherun­gen (17,75 %), Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr (3,8 %), Feuerbetriebsunter­brechungsversicherungen (14 %).

Versicherungssteuerfrei bleiben gesetzliche und private Lebens- und Krankenversiche­rungen sowie private Rentenversicherungen.

Lebensversicherung

Die Rendite erreicht einen historischen Tiefstand. Der Garantiezins für Lebensversiche­rungen wird erneut gesenkt – diesmal um einen halben Prozentpunkt von 2,75 auf 2,25 %. Vielfach ist nicht bekannt, dass der Garantiezins lediglich auf den Sparanteil der Kapital­lebens- und Rentenversicherung geleistet wird. Um den Sparanteil zu ermitteln, werden von den eingezahlten Beiträgen Povisions-, Verwaltungs- und Risiko­kosten abgezogen. Dadurch fällt, bezogen auf den Gesamtbeitrag, der Garantiezins niedri­ger aus.

Krankenversicherung

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung steigen um durchschnittlich 0,6 %. (Presseinformation vom 27.12.06).

Beitragsbemessungsgrenzen:

Ab Januar gelten in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung neue Grenzwerte für die Versicherungspflicht und die Beitragsbemessung. Arbeitnehmer, die sich privat krankenversichern wollen, müssen ab Januar mindestens 47.700 Euro jährlich (monatlich 3.975 Euro) in den letzten drei Jahren verdient haben, um aus der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Für Arbeitnehmer, die bereits privat versi­chert sind, gilt ab 2007 weiterhin eine Pflichtversicherungsgrenze von 42.750 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenzen, das heißt die Messlatte, bis zu welcher Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen, ändern sich nicht. Ab 1. Januar werden weiterhin auf Einkommen bis zu einer Höhe von 42.750 Euro im Jahr (monatlich 3.562,50 Euro) Kranken- und Pflegeversicherungsbei­träge erhoben. Einkommen, das darüber hinausgeht, wird nicht mehr mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet. In der Rentenversicherung bleibt es in den alten Bundesländern bei der Beitragsbemessungsgrenze von 5.250 Euro im Monat. In den neuen Bundesländern gelten künftig 4.550 Euro.

Zigarettenautomaten nur noch mit EC-Karte

Zur Stärkung des Jugendschutzes sind Zigarettenautomaten nur noch per EC-Karte zu bedienen, über deren Geldkartenchip ein Altersnachweis erfolgt.

GEZ-Gebühr für PC

Ab 01.01.2007 wird die Rundfunkgebühr in Höhe von 5,52 € für internetfähige Computer, UMTS-Mobiltelefone und Navigationsgeräte mit Internetanschluss erhoben, sofern keine anderen Rundfunkgeräte angemeldet sind. Wer bereits ein Radio oder Fernsehgerät ange­meldet hat, ist von der Regelung also nicht betroffen.

Achtung: Empfänger von staatlichen Sozialleistungen, z.B. Hartz-IV-Empfänger, sind nicht automatisch von den Rundfunkgebühren befreit, sondern müssen die Befreiung beantragen.

Gebühren für verbindliche Auskünfte von Finanzämtern

Für verbindliche Auskünfte von Finanzämtern werden Gebühren erhoben, die nach einer Art „Streitwert“ berechnet werden, sich in der Regel an der steuerlichen Relevanz orientieren. Sollte das nicht möglich sein, wird eine Zeitgebühr erhoben. Die Gebühr für verbindliche Auskünfte beträgt mindestens 100 €. (siehe auch Presseinformation vom 24.11.06)

Telekom-Preiserhöhung für 0137- und 0180-5-Servicenummern

Anrufe zu 0180-5-Nummern, die am häufigsten für Hotlines genutzt werden, kosten ab 1.1.07 14 Cent pro Minute , also 2 Cent mehr als bisher. Verbindungen über 0180-4 werden dafür 4 Cent billiger und kosten jetzt 20 Cent je Anruf. Für 0180-1-Nummern gilt ganztägig ein einheitlicher Preis von 3,9 Cent pro angefangene Minute. Die Preise für 0180-2 und 0180-3 ändern sich nicht. Die Gebühren für die 0137-Nummern – den sogenannten Voting-Nummern – werden pro Anruf wie folgt angehoben: 0137-8 und -9 um 1 Cent auf 50 Cent, 0137-7 um 2 Cent auf 1 €, 0137-6 um 1 Cent auf 25 Cent, 0137-1 und -5 um 2 Cent auf 14 Cent. 0137-2, -3 und -4 kosten jetzt einheitlich 14 Cent pro Anruf (bisher 12 Cent, zusätzlich 6 Cent alle 30 Sekunden).

Gerade bei den 0137-Nummern warnt die Verbraucherzentrale vor unüberlegtem Gebrauch. Nicht selten gibt es ein böses Erwachen, wenn sich jemand vom Gewinnspielfieber packen ließ, indem er sich z.B. am Gewinnspiel eines Fernsehsenders beteiligte. Äußerste Vorsicht ist hier bei Benutzung der Wiederholungstaste geboten!

Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, den Missbrauch der 0137-Nummern durch Gewinnversprechen und Lockanrufe intensiv bekämpfen zu wollen. Seit Mai 2006 seien 237 Rufnummern aufgrund der Bewerbung von Lockanrufen oder Gewinnversprechen abge­schaltet worden.

Gas, Wasser, Strom

Die Mehrwertsteuererhöhung führt automatisch zu Gas- und Strompreissteigerungen. Darüber hinaus hat die GASAG angekündigt, dass ihre Preise vorerst „stabil“ bleiben (siehe Presseinformation vom 20.12.06).

Die Wasserpreise sind zwar von der Mehrwertsteuererhöhung nicht betroffen (7 %), werden aber 2007 erhöht, ebenso werden die BSR-Gebühren erhöht (siehe Presseinformationen vom 28. und 29.11.06).

Vattenfall hatte ja bereits zum 1. Mail 2006 die Preise trotz anders lautender Versprechun­gen erhöht (siehe auch Presseinformation vom 28.04.06).

Tipp:

Wer Wert auf eine möglichst genaue Abrechnung legt, sollte Gas-, Wasser- und Stromzähler unbedingt zum Jahresende ablesen – sonst wird geschätzt, was in der Regel nicht zuguns­ten des Kunden ausfällt.

Für weitere Fragen stehen die allgemeine Rechtsberatung, die Patientenberatung, Spar- und Anlageberatung/Private Altersvorsorge, die Versicherungsberatung und weitere Sonderberatungen zur Verfügung.
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