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Welche Änderungen bringt die Pflegereform?

Die Verbraucherzentrale Berlin informiert!

(lifePR) (Berlin, )
Am 1. Juli trat das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft, das für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mehrfache Änderungen und Verbesserungen bringt. Erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurden die Leistungssätze für Pflegebedürftige angehoben.

Verbesserungen gibt es auch für Menschen mit einer sog. eingeschränkten Alltagskompetenz. Konnten sie bisher 460 € im Jahr für zusätzliche betreuerische Leistungen erhalten, so sind es jetzt 1200 € bis maximal 2400 € jährlich. Zumeist werden diese Leistungen für Demenzerkrankte beantragt, um damit Hilfe durch entsprechend ausgebildete Ehrenamtliche oder auch professionelle Hilfskräfte in der Tagesstrukturierung oder Beaufsichtigung zu erhalten. Aber auch Menschen mit einer geistigen oder psychischen Erkrankung können bei Vorliegen der Voraussetzungen diese Leistungen beantragen und dies sogar dann, wenn nur die Pflegestufe "0" vorliegt.

Müssen Angehörige in einer Akutsituation Pflege organisieren oder sicherstellen, haben sie einen Anspruch auf 10 Tage unbezahlten Sonderurlaub oder auch 6 Monate Pflegezeit. Die Rolle der Verbraucher wird gestärkt, indem die Berichte des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) über die Heimbegehung ab Januar 2009 zu veröffentlichen sind in einer für Verbraucher verständlichen Form. Damit soll die Transparenz und Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Pflegequalität der Heime hergestellt werden. Nur eine von vielen weiteren Verbesserungen ist die Verkürzung der Begutachtungszeiten durch den MDK. Fünf Wochen nach Antragstellung muss dem Antragsteller das Ergebnis der Begutachtung vorliegen.

Weitere Informationen rund um die Pflegereform bietet die Verbraucherzentrale Berlin am 1. August 2008 um 10:00 Uhr in den Räumen der Verbraucherzentrale Berlin, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin an. Der Vortrag ist kostenlos und dauert etwa 1,5 Stunden. Um telefonische Anmeldung unter 030 - 214 85 260 wird gebeten.
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