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Wiener Würstchen aus Berlin

Herkunftsangaben auf Lebensmitteln nicht immer eindeutig

(lifePR) (Berlin, )
Fischfilet aus Vietnam und Grüne Bohnen aus Chile - diese Angebote sind für Verbraucher im Supermarkt ein normales Bild. Nicht nur exotische Früchte oder Gewürze kommen heute aus fernen Ländern auf unseren Tisch, sondern auch Lebensmittel, die vor Ort erzeugt werden könnten. „Wer im Supermarkt erfahren will, woher das gewünschte Produkt kommt, findet aber selten genaue Informationen dazu auf der Lebensmittelverpackung“, stellt Silvia Bilan von der Verbraucherzentrale Berlin fest.

Eigene produktbezogene Regelungen zur Herkunftskennzeichnung existieren nur für wenige Lebensmittel. So muss z. B. für Mineralwasser der Quellort angegeben werden. Bei Eiern werden Ursprungsland und Erzeugerbetrieb als Code auf die Schale gestempelt. Auf den meisten verpackten Lebensmitteln müssen aber nur der Hersteller, Verpacker oder ein in der EU niedergelassener Verkäufer vermerkt sein. Auch das Identitätskennzeichen auf tierischen Lebensmitteln unterrichtet lediglich darüber, wo das Produkt vor dem Verpacken zuletzt bearbeitet wurde. Für lose verkaufte Lebensmittel gelten diese Regelungen nicht. Bei den meisten Obst- und Gemüsearten muss aber zumindest das Ursprungsland am Regal oder Karton angegeben werden.

Viele Hersteller nutzen freiwillige Herkunftsangaben, um den Bezug zu einer bestimmten Region herzustellen. Dabei kann es sich um eingetragene Marken, Registrierungen oder um Zeichen handeln, die von den Bundesländern oder der EU vergeben werden.

Die Kriterien für diese regionalen Kennzeichen sind sehr unterschiedlich. Die Rohstoffe kommen nicht immer aus der genannten Region. Die Kriterien für das Gütezeichen „Geprüfte Qualität- Thüringen“ sind beispielsweise so festgelegt, dass unverarbeitete Lebensmittel wie Fleisch und Kartoffeln zu 100 %, verarbeitete jedoch nur 50,1 % aus dem Bundesland stammen müssen.

Das EU-Logo „geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)“, dass z. B. Altenburger Ziegenkäse, Feta oder Parmaschinken tragen, schreibt vor, dass das Produkt in einem genau festgelegten Gebiet nach bestimmten Kriterien erzeugt und verarbeitet werden muss.

Die Kennzeichnung „geschützte geografische Angabe (g. g. A.)“, wie bei Thüringer Rostbratwurst, Ammerländer Schinken oder Aachener Printen bedeutet dagegen, dass nur eine Stufe der Produktion im genannten Gebiet stattfinden muss.

Serrano-Schinken trägt auch ein EU-Label, nämlich „g. t. S.“ für „garantierte traditionelle Spezialität“. Dies bedeutet jedoch lediglich, dass die Rezeptur aus Serrano kommt. Wie beim Mozzarella bezieht sich dieses Siegel nicht auf einen geografischen Ursprung der Zutaten, sondern auf eine traditionelle Zusammensetzung oder Verarbeitung.

Tipp: Nutzen Sie auch das Angebot von regionalen Erzeugern oder Direktvermarktern. Fragen Sie beim Hersteller nach, wenn Sie Zweifel an der Herkunft der Rohstoffe haben.
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