Die Gesellschaft ist erst im Oktober 2012 an die Börse gegangen und wird an der Frankfurter Wertpapierbörse im Regulierten Markt (Prime Standard) gehandelt. Es wurden insgesamt 2.645.000 Aktien mit 15,50 EUR platziert. Der Kurs sank am 13. Februar 2013 auf etwa 0,80 EUR. Damit hat die Aktie rund 95 % ihres Wertes verloren.
Nach wie vor besteht der Verdacht, dass die Vermögens- und Ertragslage im Prospekt falsch dargestellt wurde. Hess-Aktionäre, welche die Aktie nach Veröffentlichung des Wertpapierprospektes am 05. Oktober 2012 gezeichnet oder erworben haben, sind möglicherweise auf der Grundlage von zum Beispiel § 21 Wertpapierprospektgesetz in zwei Konstellationen anspruchsberechtigt:
- Wenn sie die Aktien heute noch halten, können sie gegebenenfalls den Kaufpreis zuzüglich der mit dem Erwerb verbundenen Kosten gegen Rückübertragung der Aktien verlangen.
- Wer seine Aktien bereits wieder verkauft und dabei einen Verlust erlitten hat, bekommt unter Umständen die dabei realisierten Verluste ersetzt.
Anspruchsgegner sind neben der Gesellschaft zunächst einmal alle Personen, die in den fraglichen Jahren vor allem im Vorstand und Aufsichtsrat saßen.
Sie haften nach §§ 37 b, 37 c WpHG auch für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen, wenn die kursrelevanten Informationen nicht rechtzeitig, vollständig bzw. richtig waren, siehe auch §§ 13, 15 WpHG.
Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) prüft gegenwärtig für verschiedene Aktionäre und ehemalige Aktionäre mögliche Ansprüche. Sie wird auch an der nächsten Hauptversammlung teilnehmen. Wir bieten auch anderen Aktionären an, sie sachgerecht zu unterstützen. Bitte lassen sie sich formlos unter info@vzfk.de für die nächste Hauptversammlung oder zur Anspruchsprüfung registrieren.