Der Arbeitspreis soll um 0,99 Cent auf 6,78 Cent pro Kilowattstunde steigen. Die Verbraucherzentrale stellt fest: In der Pressemitteilung des Versorgers wird wohlweislich kein Prozentsatz genannt. Der Griff zum Taschenrechner ergibt: 17 Prozent! Die Verniedlichungstaktik geht weiter im Text: Für eine Familie mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden betrage die Steigerung pro Monat 16,50 Euro. Doch eine vierköpfige Familie verbraucht im Schnitt eher 30.000 Kilowattstunden und hat damit pro Jahr Mehrkosten von rund 300 Euro.
Die Verbraucherzentrale bekräftigt angesichts der neuerlichen Erhöhung ihren Aufruf an die Gaskunden, die erhöhten Preise nicht zu zahlen. Altwidersprechern rät die Verbraucherzentrale, ihren Widerstand aufrecht zu erhalten und weiter die alten Preise zu zahlen. "Die Begründung von E.on Hanse ist weder nachvollziehbar noch nachprüfbar", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Berufung auf gestiegene Gasbeschaffungskosten aufgrund der Ölpreisbindung hält die Verbraucherzentrale für kartellrechtswidrig. Selbst wenn man die Angaben des Versorgers für bare Münze nehme, flössen gestiegene Beschaffungskosten nur zu 28 Prozent in die Gesamtkosten ein. Die anderen 72 Prozent seien Personal-, Verwaltungs- und Werbekosten, Netzentgelte, Abgaben und Steuern. Rückläufige Kosten in diesen Kostenblöcken müssten gegen gerechnet werden. Per Saldo spreche angesichts der hohen Gewinne des Versorgers viel dafür, dass die Begründung für die Preiserhöhung nicht stichhaltig ist.
Überprüfen können Verbraucher die Zahlen nicht. Der Versorger verweigert nach wie vor den Einblick in seine Unterlagen. Das Landgericht Hamburg, vor dem seit über drei Jahren das Sammelklageverfahren von 53 Hamburger Gaskunden läuft, verlangt Beweise vom Versorger. Diese ist er bisher schuldig geblieben. Weitere Infos und Beratungsangebot: www.vzhh.de.