Mit der Zulage macht der Staat den Bürgern die private Altersvorsorge schmackhaft. Wer einen geförderten Vertrag abschließt, bekommt 154 Euro im Jahr vom Staat geschenkt; pro Kind noch einmal zusätzlich 185 Euro. Doch wer den falschen Vertrag abschließt, hat nichts von der Zulage, warnt die Verbraucherzentrale. "Nicht selten sind die Verwaltungskosten so hoch, dass sie die Zulage auffressen und sogar noch das selbst Angesparte anknabbern", hat Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg festgestellt.
So erging es Herrn T. aus Uetersen. Er schloss bei der BHW-Lebensversicherung im Oktober 2005 einen geförderten Sparvertrag ab. Als er seine Abrechnung prüfte, traute er seinen Augen nicht: Für das Jahr 2005 wurden 111,17 Euro an Verwaltungskosten abgezogen - die Zulage betrug in dem Jahr 76 Euro. Im Jahr 2006 lag der Kostenabzug bei 164,68 Euro - gegenüber der Zulage von € 114. Das macht ein Minus von rund 86 Euro für Herrn T.: 190 Euro Zulage bei Verwaltungskosten von 275,85 Euro.
"Es kann nicht im Sinne der Erfinder sein, aus Steuermitteln die Versicherer zu unterstützen", findet Castelló. Die Verbraucherzentrale rät, nur Riester-Verträge mit niedrigen Verwaltungskosten abzuschließen, zum Beispiel Bank- oder Fondssparpläne.