Wer beim Einkauf wissen will, ob der Zuckergehalt eines Müslis oder der Salzanteil in der Wurst zu hoch ist, steht vor einem Problem. Man muss sich durch kleinteilige Angaben kämpfen, die nichts darüber aussagen, wie diese Mengen zu bewerten sind. Zwar setzen einige Hersteller die Nährstoffgehalte zusätzlich ins Verhältnis zur empfohlenen Tageszufuhr eines Erwachsenen. Die Bezugsgrößen sind jedoch oft unrealistische Miniportionen, wie eine Hand voll Chips oder eine halbe Pizza. Nährstoffgehalte werden dadurch schön gerechnet Ebenfalls irreführend: Auch die Werte für Kinderprodukte basieren auf den Empfehlungen für Erwachsene. "Am Ende haben Verbraucherinnen und Verbraucher zwar viele Zahlen vor sich, aber wenig Durchblick", sagt von der Lühe. "Hier leistet die Ampel-Checkkarte praktische Dienste."
Einkaufshilfe enttarnt Zuckerbomben
Die Einkaufshilfe ist nicht größer als eine gewöhnliche Kreditkarte und passt in jedes Portemonnaie. Sie listet für Lebensmittel und Getränke auf, welche Anteile an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz als gering, mittel und hoch einzustufen sind. Zur besseren Orientierung sind die Angaben mit den Ampelfarben grün, gelb und rot unterlegt. "So können Zuckerbomben und Fettfallen schon im Supermarkt enttarnt werden", so von der Lühe. Die Ampel-Checkkarte ist bundesweit in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erhältlich. Zusätzliche Informationen und Tipps für gesundes Essen und Trinken hält die Webseite www.verbraucherzentrale-ampelcheck.de bereit. Dort können sich Interessierte unter anderem in einer Datenbank über die Bewertung der Nährstoffmengen einzelner Produkte informieren.
Politik muss Versteckspiel im Supermarkt beenden Die Ampel-Karte ist aber kein Ersatz für verbindliche, leicht verständliche und einheitliche Nährwertangaben. "Die Checkkarte ist eine Krücke. Damit die Verbraucher ohne Hilfsmittel durch den Konsumalltag laufen können, brauchen wir die Ampelkennzeichnung", erklärt der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Gerd Billen. "Es kann nicht sein, dass die Hersteller die Rechnerei den Verbrauchern überlassen." Die Bundesregierung und die Lebensmittelindustrie dürften sich einer verbraucherfreundlichen Nährwertkennzeichnung nicht weiter verschließen. Die Bundesregierung könne nicht einen Aktionsplan im Kampf gegen Fehlernährung und Übergewicht vorlegen und bei der Nährwertkennzeichnung einknicken.
Am 11. Juni dieses Jahres hatten die Verbraucherschutzminister der Länder eine europaweit verpflichtende Nährwertkennzeichnung in grafischer und farblich unterlegter Form gefordert. Grundlage sollen einheitliche, verbindliche Mengenangaben (z.B. 100 Gramm) sein. Der Bundesrat sprach sich in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 4. Juli ebenfalls für eine solche Lösung aus. "Der Vorschlag der Landesverbraucherminister und des Bundesrates ist fachlich sinnvoll, praktikabel und wirtschaftlich vernünftig", so Billen. Vor allem aber käme er den Wünschen und Bedürfnissen der Verbraucher nach. Diese hatten sich in einer Umfrage des Bundesverbraucherministeriums mehrheitlich für eine farblich unterlegte Kennzeichnung ausgesprochen.
Links: www.verbraucherzentrale-ampelcheck.de