Seit Sommer 2004 sind die bisherigen strengen Regelungen über Schlussverkäufe durch eine Änderung des Wettbewerbsrechtes abgeschafft worden. Seitdem entscheiden die Händler, wann, was und in welchem Umfang abverkauft wird. Eine Reduzierung auf bestimmte Produktgruppen, wie etwa Textilien, Lederwaren und Sportartikel existiert nicht mehr. Der Grund dafür, dass nach wie vor viele Händler am so genannten Schlussverkauf festhalten, liegt nach Auffassung der Verbraucherzentrale darin, dass der Handel weiß, dass nach wie vor viele Verbraucher ganz gezielt Ende Juli bzw. Ende Januar auf Schnäppchenjagd gehen.
Für die Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass die im Rahmen der Schlussverkäufe erworbenen Artikel genau so reklamiert werden können, wie nicht reduzierte Artikel sonst auch und dass zum klugen Preisvergleich mehr denn je Anlass besteht.
Auf Grund der Möglichkeit, dass dem Handel jetzt quasi ganzjährig Rabattaktionen, Sonderverkäufe und schlussverkaufsähnliche Aktionen erlaubt sind, ist die Gefahr, sich von Rotstiftpreisen blenden zu lassen, größer denn je. „Allerdings“, so die Juristin, „sind so genannte Mondpreise und Lockvogelwerbung verboten“.
Die Verbraucherzentrale Sachsen berät zu Käuferrechten individuell in ihren 13 Beratungsstellen im persönlichen Beratungsgespräch oder auch telefonisch am Beratungstelefon unter 0900-1-797777 (1,24 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) montags, mittwochs und donnerstags von 10-12 und 13-16 Uhr