Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte die Verbraucherzentrale Berlin die Firma Web.de wegen irreführender Werbung abgemahnt, weil die Werbung mit einem Geburtstagsgeschenk keinen Abo-Vertrag vermuten lässt und die Kostenpflichtigkeit des Angebots verschleiert. Web.de hatte sich gebeugt und sich mit einer Unterlassungserklärung vom 14.07.2006 unterworfen.
Nun bekommen zahlreiche Nutzer, die in der Vergangenheit die Club-Mitgliedschaft getestet, anschließend jedoch nicht gekündigt hatten, Post von Web.de oder sogar vom Inkassodienst. Sie werden zur Zahlung ihrer Mitgliedschaft aufgefordert, mitunter nach mehr als einem Jahr seit deren Anmeldung im Web-Club. „Verbraucher, die eine Rechnung über eine Mitgliedschaft im Web.de-Club erhalten, sollten Zahlungen nicht vorschnell erbringen“, rät Henschler. Zumindest wer den Club aufgrund der Bewerbung einer Geburtstagsgeschenk-Mitgliedschaft von Web.de nur testen wollte, sollte nach Erhalt einer entsprechenden Zahlungsaufforderung seine ungewollte Jahresmitgliedschaft gegenüber Web.de anfechten und die Zahlung verweigern. Verbraucher, die nach dem 17.07.2006 die Werbung mit dem Geschenk über die Gratis-Mitgliedschaft bekommen haben, sollten in ihrer Anfechtung zugleich auf die Unterlassungserklärung von Web.de gegenüber der Berliner Verbraucherzentrale verweisen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet persönliche Beratung in ihren 13 Beratungsstellen oder auch telefonisch am Beratungstelefon unter 0900-1-797777 (1,24 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) montags, mittwochs und donnerstags von 10-12 und 13-16 Uhr an.