"Ein übler Trick, über den sich unglaublich viele Verbraucher beschwerten", weiß Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wir freuen uns sehr, dass die Bundesnetzagentur hier endlich einen Riegel vorgeschoben hat." Die Agentur hat die Abschaltung dieser für betrügerische Gewinnanrufe benutzten Rufnummer 0900-3-101655 angeordnet. Für Telefonverbindungen über diese Nummer darf nun keine Zahlung mehr verlangt werden. Mehr noch: Bereits in Rechnung gestellte Beträge für diese Verbindungen dürfen nicht kassiert werden, denn die Behörde sprach rückwirkend zum 12. September 2007 ein Inkassoverbot aus. Das angewandte Geschäftsmodell wurde dem Anbieter gänzlich verboten und für den Fall der Zuwiderhandlung wurden Zwangsgelder angedroht.
"Verbraucher, die Beträge für diese Telefonnummer auf ihrer Telefonrechnung finden, sollten diese nicht bezahlen und dies ihrem Telefonanbieter unter Berufung auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur schriftlich mitteilen", rät Henschler. "Wer seit September 2007 für die missbräuchlich genutzte Nummer schon bezahlt hat, sollte das Geld von jenem Anbieter zurückfordern, dessen Adresse neben dem Forderungsbetrag auf der Telefonrechnung steht."
Rat und Unterstützung hierbei gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen. Einen Beratungstermin in der nächstgelegenen Beratungsstelle kann man am Zentralen Servicetelefon 0180-5-797777 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunk ggf. abweichend) montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr vereinbaren.