Bis dahin heißt es für die Verbraucher, weiterhin skeptisch zu sein, wenn etwa ein Flug nach Kreta für 19 € versprochen wird. Häufig zahlt man für derartig beworbene Billigflüge ein Mehrfaches, wenn man Buchungskosten, Steuern, Flughafengebühren etc. dazurechnet. Schon jetzt sind Fluggesellschaften erfinderisch, wenn es darum geht, den günstig beworbenen Preis nachträglich zu erhöhen. So wird etwa ein Extraobulus verlangt, wenn man mit Kreditkarte zahlt, oder die Freigepäckgrenze wird auf ein Mindestmaß heruntergesetzt. Auch Treibstoffzuschläge, die heute bei mancher Airline in der Werbung separat beziffert werden, müssen dann im Endpreis mit angegeben werden.
„Wir hoffen“, so die Verbraucherzentrale Sachsen, „dass mit der neuen Richtlinie die Grundsätze der Preisangabenverordnung, nach der Anbieter verpflichtet sind, komplette Bruttoendpreise anzugeben, auch im Bereich der Preise für Flugreisen wieder mehr Bedeutung erlangen.“