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Bei Anruf Vertrag

Ungeheurer Anstieg mit telefonischem Vertragsabschluss – Verbraucherzentrale rät, bei ungebetenen Anrufen sofort aufzulegen

(lifePR) (Leipzig, )
Manchem passiert es täglich mehrfach: Das Telefon klingelt und eine unbekannte, freundliche Stimme am anderen Ende der Leitung fragt, ob man nicht zukünftig viel günstiger telefonieren möchte. Was vielen als gut gemeintes Angebot klingt, hat oft böse Folgen. Denn in solchen Telefonaten werden Verbrauchern in großem Stil DSL-Verträge, so etwa von Versatel, oder so genannte Preselection-Verträge, d.h. die Voreinstellung des Telefonanschlusses auf einen anderen Anbieter wie etwa Tele 2, MyPhone oder freenetPhone, geradezu aufgenötigt.

Der Verbraucherzentrale Sachsen liegen mehrere Mitschnitte solcher Werbeanrufe vor. Diese lassen erkennen, dass die Angerufenen das Ziel des Anrufs – Abschluss eines Vertrags zur Voreinstellung ihres Telefonanschlusses auf einen anderen Anbieter – meist gar nicht durchschauen können. Das ihnen abgenötigte „Ja“ zum Vertrag ist oftmals nur Ergebnis einer Überrumpelungstaktik. Die Anrufer sind psychologisch geschult und beherrschen die Kunst der Überredung meisterhaft. „Uns liegen Fälle vor, in denen Verbraucher schon mehrere solcher Preselection-Verträge haben, weil sie sich der Anrufer nicht erwehren können“, so Henschler und ergänzt: „Wir sehen hier ein immer aggressiveres und dreistes Vorgehen der Telefonanbieter und der in ihrem Auftrag tätigen Call-Center, die die Hilflosigkeit der Angerufenen zur rücksichtslosen Durchsetzung ihrer Kommmerzinteressen ausnutzen.“

„Zwar ist dieses Vorgehen der Anbieter rechtswidrig“, weiß Henschler, „die Rückumstellung ist jedoch zeit- und nervenaufreibend und oftmals auch mit Kosten verbunden“. Einzig hilfreich bei solchen Anrufen ist es, sofort aufzulegen, sobald erkennbar ist, dass der Anruf Werbezwecken dient. Denn ganz sicher werden mit telefonischer Werbung keine gutgemeinten Geschenke vertrieben. Man sollte sich unbedingt auch nicht einmal mit der Zusendung von Informationsmaterial einverstanden erklären. Allzu oft drehen die Firmen dem Verbraucher das Wort im Munde um und werten eine Zustimmung hierzu als eine solche zum Vertragsschluss. Wenig später erhalten die Verbraucher dann eine Auftragsbestätigung des Anbieters sowie ein Telekom-Schreiben mit der Mitteilung, man habe die Umstellung des Anschlusses auftragsgemäß vorgenommen. Hierauf sollte man dem Anbieter umgehend erwidern, dass man weder einen Auftrag erteilt noch einem Vertrag zugestimmt habe und zudem hilfsweise widerrufen.

Um ungewollte Vertragsänderungen von vornherein zu vermeiden, sollten Verbraucher die Telekom schriftlich darum bitten, Umstellungen nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung vorzunehmen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält hierzu einen Musterbrief bereit, der in den Beratungsstellen erhältlich ist und im Internet unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de heruntergeladen werden kann. Hat man einen solchen Anruf bekommen und will sicher gehen, dass keine Umstellung erfolgt, sollte man sich sicherheitshalber ebenfalls mit dem Schreiben sofort an die Telekom wenden und ihr vorsorglich die Umstellung des Vertrags untersagen.

Bereits im Vorhinein vom Halse hält sich die unerbetenen Anrufer, wer bei der Angabe persönlicher Daten wie der Telefonnummer Zurückhaltung übt. Hieran sollten Verbraucher beispielsweise denken, wenn sie sich an Gewinnspielen beteiligen wollen, die den Unternehmen oftmals allein dazu dienen, an solche Daten zu gelangen.
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