Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Dresden hatten im Vorfeld der Verbraucherzentrale und damit den Klägern, allesamt Gaskunden der ENSO Erdgas GmbH Dresden, recht gegeben und entschieden, dass deren drastische Preiserhöhungen vom Juni 2005, vom November 2005 und vom Januar und April 2006 unwirksam waren.
Dagegen richtete sich die Revision des Gasversorgers, so dass am heutigen Tage (29.04.2008) der Bundesgerichtshof als höchster Instanz über die Gaspreiserhöhungen im Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 04. März 2008 zugunsten der Verbraucher entschied. "Der Bundesgerichtshof ist unserer Auffassung gefolgt, dass die Preiserhöhungen nicht rechtmäßig waren, was ein Meilenstein im Kampf gegen die ständig steigenden Gaspreise ist", so Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen. Immerhin steht angesichts der Preisschockwelle der jüngsten Vergangenheit, die das ganze Land überschwemmt, viel mehr auf dem Spiel als die Frage, ob ggf. die Sonderkundenverträge der ca. 150 Kläger bis Mai 2006 zu den Preisen mit Stand vom 01.10.2004 fortbestanden. Vielmehr geht es auch darum, den in der Vergangenheit bei der Preisgestaltung oft nach Gutsherrenart verfahrenden Gasversorgern die Schranken des Gesetzes aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass Verbraucher nicht rechtlos sind.
"Viele ähnlich oder gleich gelagerte Verfahren sind bei Instanzgerichten anhängig, so dass die heutige Entscheidung eine Orientierung für die hohen Anforderungen an wirksame Preisanpassungsregelungen darstellen dürfte", so Dittrich.