"Schulen dürfen zur Erfüllung ihres Bildungsauftrages nicht auf Einnahmen aus Werbe- und Sponsorenverträgen angewiesen sein", fordert Betz. "Jeder Schulleiter sollte sich gründlich überlegen, ob er solche Verträge abschließt. Im Unterschied zu Spenden, die mit keiner Gegenleistung verbunden sind, enthalten Sponsoringverträge meist eine vertraglich zu vereinbarende Leistung, die die Schule zu erbringen hat, etwa die Nennung des Sponsors und einen Hinweis auf dessen Unterstützung."
So führte die AOK Sachsen an einem Gymnasium in Kamenz in den oberen Klassen "Persönlichkeitstests" durch, die auf die Berufswahl der Jugendlichen zielen sollten. Letztendlich ging es in dieser Aktion jedoch um die zukünftigen Azubis, die man für eine Krankenversicherung bei der AOK gewinnen wollte. In einem anderen Fall berichteten Eltern darüber, dass Mc Donalds in der Schule mit Flyern für "gesundes Fastfood" warb. Unterrichtsmaterialien von Lebensmittelverbänden fand eine Lehrerin zwar "nicht besonders gut, aber hilfreich für Schulen".
"Die Schüler von heute sind die Kunden von morgen", sagt Betz "und sie sollen beizeiten lernen, mit den Verlockungen der Konsumwelt und der Werbung richtig umzugehen. Den kritischen Blick dafür muss man allerdings schon in der Schule vermittelt bekommen, um später selbstbestimmte Kaufentscheidungen treffen zu können." Jeder Versuch, Jugendlichen Werbekompetenz zu vermitteln und im Unterricht über ungesunde Nahrungs- oder Genussmittel aufzuklären, wird durch ein vermeintlich uneigennütziges Schulsponsoring unterlaufen.
"Es ist nicht hinnehmbar, dass die Unterfinanzierung der Schulen durch Werbung ausgeglichen wird", fordert Betz. Und er sieht deshalb die Aufforderung des sächsischen Kultusministers Steffen Flath, dass Unternehmen der Wirtschaft bei der Gestaltung von Bildungsinhalten und Unterrichtsmodulen mitwirken sollen, kritisch.