Als einen ersten Schritt in die richtige Richtung bewertet die Verbraucherzentrale Sachsen die Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetzes durch den Deutschen Bundestag in der vergangenen Woche. „Trotz erheblicher Schlupflöcher ist es von großer Bedeutung, dass es bald in Kraft treten und auf Praxistauglichkeit geprüft werden kann“, sagt Joachim Betz, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen. „Die Forderung vieler Verbraucherorganisationen nach einer Erweiterung des Anwendungsbereiches dieses Gesetzes wurde leider nicht erfüllt“, bedauert er.
Dabei hat die Schaffung umfassender Informationsmöglichkeiten nicht nur das Ziel, dass der Verbraucher eine seinen Anforderungen entsprechende vernünftige Kaufentscheidung treffen kann. Verbraucher sollten auch wissen, wie die öffentliche Verwaltung arbeitet, wie ihre Entscheidungen zustande kommen und welche Absichten dahinter stehen. Auf diese Weise wird staatliches Handeln transparent und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar. Ebenso wird das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung dadurch gefördert. „Informationsfreiheit ist überdies ein wirksames Mittel der Korruptionsbekämpfung“, ist sich Betz sicher. Den Bürgern werden bessere Möglichkeiten eröffnet, den politischen Prozess mitzugestalten und staatliche Entscheidungen zu kontrollieren.
Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert daher von der Sächsischen Staatsregierung die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes, welches grundsätzlich den Zugang zu Informationen sämtlicher öffentlichen Stellen im Freistaat Sachsen für jedermann regelt. Damit könnte zumindest das Recht auf Informationszugang in Sachsen weitreichender gestaltet werden als beim Verbraucherinformationsgesetz. Derartige Gesetze sind in anderen Bundesländern seit Jahren in Kraft.