„Das ist der Gipfel der Dreistigkeit“, sagt Henschler. Wie auf dieser Internetseite nachzulesen, hätten Anbieter aus dem Internet- und Teledienstbereich Zugriff auf die Liste. „Nach unseren Recherchen kann die Liste jedoch tatsächlich nur von den Betroffenen eingesehen werden“, so Henschler. „Damit handelt es sich nicht um ein eigentliches Schuldnerverzeichnis, wie es etwa die Schufa führt.“ Immerhin unterliegen solche Verzeichnisse einer behördlichen Meldepflicht und strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. So dürfen zum Beispiel auch keine strittigen Forderungen eingetragen werden. Zweck der Liste der Deutschen Inkassostelle dürfte es vielmehr einzig sein, auf die Betroffenen durch die Eintragung einer im Internet geführten Liste, die an die Schufa erinnert, verstärkten Druck auszuüben. Zugleich wird die Einsichtsmöglichkeit anderer Unternehmen, die im Übrigen nicht namentlich genannt werden, suggeriert, so dass die Betroffenen außerdem fürchten müssen, aufgrund des Eintrags mit diesen künftig keine Verträge mehr abschließen zu können. „Alles in allem ist die Liste nichts als eine einzige Drohung, mit der die unseriöse Vorgehensweise der Internet Service AG fortführt wird“, vermutet Henschler.
Die Deutsche Inkassostelle mit ihrem Schuldnerverzeichnis bewegt sich damit in einer rechtlichen Grauzone. Der zuständen Landes-Datenschutzaufsichtsbehörde ist sie einschlägig bekannt. Diese prüft derzeit, ob die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Die Verbraucherzentrale rät den Betroffenen, unter Hinweis auf die rechtlich unbegründete Forderung dem Listeneintrag zu widersprechen und auch der erneuten Zahlungsaufforderung nicht Folge zu leisten.