"Die Bundesnetzagentur wird endlich vierzehn 0900-Nummern, die von drei österreichischen Firmen unter der Marke "Friedrich Müller" betrieben wurden, am 23. Mai abschalten. Und sie hat dieses Geschäftsmodell untersagt", freut sich Evelin Voß von der sächsischen Verbraucherzentrale.
Doch nicht nur das: Nach Ansicht der Bundesnetzagentur besteht für Anrufe zu diesen Nummern keine Zahlungspflicht. "Wer die entsprechende Rechnungsposition noch nicht bezahlt hat, sollte das natürlich erst gar nicht tun und die Zahlung mit Hinweis auf die Maßnahmen der Bundesnetzagentur verweigern", rät Voß. Wer in der Vergangenheit eine dieser 0900-Rufnummern angerufen und die Rechnung bezahlt hat, kann nun sein Geld zurückfordern. Das gilt allerdings für jede der 14 Rufnummern rückwirkend für einen unterschiedlichen Zeitraum.
Die von den Maßnahmen betroffenen Rufnummern und den Beginn des Rechnungslegungs- und Inkassoverbots können Verbraucher auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de einsehen. Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, ist damit zu rechnen, dass in diesem Zusammenhang die Abschaltung weiterer "Friedrich-Müller-Nummern" geprüft wird.
Rat und Unterstützung gibt es auch bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Betroffene können am Zentralen Servicetelefon einen Beratungstermin vereinbaren, zu welchem die Telefonrechnung und möglichst der Einzelverbindungsnachweis mitgebracht werden sollten.
Zentrales Servicetelefon: 0180-5-797777 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend), Montag bis Freitag von 9 - 16 Uhr.