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Erschlichene Zeitschriftenabo-Verträge

Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor dem Aufleben alter Tricks bei der Vertragsanbahnung

(lifePR) (Leipzig, )
"Erschlichene und erschwindelte Zeitschriftenabonnements waren Anfang der 90er Jahre trauriger Spitzenreiter bei den Verbraucherbeschwerden", erinnert sich Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen. Lange Zeit war es ruhig geworden um die so genannten Zeitschriftendrücker, doch nun erleben sie ganz offensichtlich eine Renaissance.

"Bei uns häufen sich gegenwärtig sachsenweit Verbraucherbeschwerden, die den Verlagsservice Ranke & Co. mit Sitz in München betreffen", sagt Dittrich. So werden von den Drückern beispielsweise vornehmlich junge Leute angesprochen, oft unter dem Vorwand, ein soziales Projekt zu unterstützen. Sie würden damit den später mit der Zustellung von Zeitschriften beauftragten sozial schwachen Jugendlichen helfen. Geködert werden die auf diese Weise angesprochenen Jugendlichen mit dem kostenlosen Bezug von Zeitschriften.

In anderen Fällen wird Verbrauchern versprochen, dass sie völlig unverbindlich und kostenfrei zwei Monatshefte testen können, es bedürfe nur einer Unterschrift unter das vorgelegte Formular. Dabei war nie von einem kostenpflichtigen Abo die Rede. Das böse Erwachen kam erst, als im Nachhinein die Auftragsbestätigung mit einer im Übrigen fehlerhaften Widerrufsbelehrung vorgelegt wurde.

Die Drücker scheuen sich jedoch auch nicht, Jugendliche mit einem kostenlosen Abo zu ködern und ihnen dabei zu empfehlen, ein falsches Geburtsdatum, das deren Volljährigkeit vortäuschen soll, anzugeben.

Die Dreistigkeit der Werber ist offensichtlich grenzenlos. So berichtete beispielsweise Christian F. der Verbraucherzentrale, dass er von Werbern des Verlagsservice Ranke & Co. bzw. der mit ihm in Kooperation arbeitenden Pressevertriebszentrale für Abonnenten GmbH & Co. KG mit Sitz in Stockelsdorf angesprochen worden sei und er dabei ausdrücklich erklärt habe, dass er auf der Straße keine Verträge abschließe. Daraufhin wurde er gebeten, seine Adresse auf eine Karte zu schreiben und lediglich anzukreuzen, für welche Art von Zeitschriften er sich interessieren würde. Versprochen wurde, ihm innerhalb einer Woche eine Liste in Frage kommender Zeitschriften zuzusenden. Was er erhielt, war eine Auftragsbestätigung mit seiner Unterschrift.

"Die Aggressivität der Werber ist erschreckend", so Bettina Dittrich, "und die Mittel und Wege zur Vertragsanbahnung sind juristisch keineswegs sauber." Auch wenn die Angebote noch so verlockend klingen, sollte man bei überraschendem Ansprechen auf der Straße immer skeptisch sein und Zurückhaltung üben, wenn man im Zusammenhang damit persönliche Daten preisgeben oder gar eine Unterschrift leisten soll . Verträge, die durch überraschendes Ansprechen auf der Straße zustande gekommen sind, können regelmäßig innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Wurde keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt, gilt das Widerrufsrecht des Verbrauchers unbefristet.
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