Aus- und Weiterbildungsinstitute werben oft für ihre Veranstaltungen und bieten Informationstage an. Dort kann man sich über das Angebot aufklären lassen, die Räumlichkeiten und den Einsatz zeitgemäßer Lernmaterialien anschauen, Informationsmaterialien mitnehmen und gegebenenfalls ein Vertragsangebot erhalten. Zu Hause kann alles in Ruhe angeschaut und geprüft werden.
Unterschreibt der Verbraucher schon bei der Informationsveranstaltung einen Vertrag, ist er daran gebunden. Hier gibt es kein Widerrufsrecht, wie ein Dresdner schmerzlich erfahren musste. "Da hilft auch nicht der Hinweis, dass man monatlich nur wenig Geld zur Verfügung hat und die Kosten eines solchen Dienstvertrages kaum Raum zum Leben lassen", erläutert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Viele Aus- und Weiterbildungsinstitute lassen dem Interessenten aber Zeit, sich für oder gegen einen Vertragsabschluss zu entscheiden. "Drängt das Institut zur Unterschrift, sollte man besser die Finger davon lassen", empfiehlt Schmidt.
Marion Schmidt hat einige Tipps, die beim Vertragsabschluss beachtet werden sollten.
Der Vertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden, die genaue Bezeichnung der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme und die Art des Abschlusses nennen. Eine allgemeine Verpflichtung zu einer "fachgemäßen Ausbildung" reicht nicht aus. Wenn eine Prüfung abgelegt werden muss, um den angestrebten Abschluss zu erreichen, empfiehlt sich eine entsprechende Formulierung im Vertrag. Wer den Abschluss beruflich benötigt, muss darauf achten, dass der geforderte Abschluss auch anerkannt ist. Sinnvoll ist es auch, den Beginn und das Ende der Ausbildung, die Zahl der zu absolvierenden Semester sowie die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden vertraglich genau zu fixieren und den Schulungsort zu benennen. Aus dem Vertragstext sollte auch deutlich hervorgehen, ob die Schulungsmaßnahme als Gruppen- oder Einzelunterricht abgehalten wird. Die Gesamtkosten für die Weiterbildung müssen detailliert angegeben werden, wobei auch die Zahlungsmodalitäten zu nennen sind. Ein Kündigungsrecht sollte, je nach Ausbildungsdauer, spätestens zum Ende des Schuljahres oder des Semesters eingeräumt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist zwar generell möglich, die Anforderungen dafür sind aber sehr hoch.