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Fondsverkauf: Banken müssen ihre Provisionen offenlegen

(lifePR) (Leipzig, )
Banken müssen ihren Kunden offen legen, wie viel sie bei der Vermittlung von Investmentfonds verdienen. So besagt es ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 56/05). Für die Anleger bedeutet das: Sie können möglicherweise Ansprüche auf Schadenersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflicht geltend machen.

Fondskäufer werden zumeist ordentlich zur Kasse gebeten: Wer 10.000 Euro in einem Aktien-Investmentfonds anlegt, bezahlt in der Regel einmalig 500 Euro Ausgabeaufschlag. Zusätzlich behält der Vermittler häufig ein Prozent der angelegten Summe als Verwaltungsvergütung ein. Bei einer Wertsteigerung nach Kosten von jährlich 8 Prozent summiert sich das Vermögen nach 30 Jahren auf etwa 96.600 Euro. Ohne Ausgabeaufschlag und Rückvergütung der Fondsgesellschaft an die Bank, so genannte "kickbacks", hätte sich ein Kapitalstand von etwa 132.700 Euro angesammelt.

Für Fondsanleger hat die Verbraucherzentrale ein Informationspaket geschnürt. Ein Merkblatt fasst das Ergebnis des Urteils zusammen und nennt Konsequenzen für Anleger. Mit einem Musterbrief können Verbraucher ihre Bank auffordern, die Höhe der Kosten aufzudecken. Steht ein Beratungsgespräch noch bevor, hilft die Protokollvorlage, es schriftlich zu dokumentieren.
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