"Jeder, der in der Vergangenheit mit der Göttinger Gruppe einen Vertrag abgeschlossen hat, sollte zunächst noch einmal prüfen, dass keine Zahlungen mehr an die Gesellschaft geleistet werden", empfiehlt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Viele Verträge wurden in den neunziger Jahren abgeschlossen und manchmal etwas aus den Augen verloren. "Gerade ältere Bürger haben mitunter nicht immer das aktuelle Geschehen um die Göttinger Gruppe verfolgt und zahlen vielleicht immer noch in ihren Vertrag ein", vermutet Hoffmann. Sie empfiehlt, dass innerhalb der Familie einmal alle abgeschlossenen Geldanlageverträge geprüft werden. Erfolgten die Abbuchungen über eine Einzugsermächtigung, kann über die Hausbank gegebenenfalls noch Geld zurückgeholt werden.
In einem weiteren Schritt sollten Anleger der Securenta AG, die bisher noch keine Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle vorgenommen haben oder deren Anmeldung abgelehnt wurde, noch einmal aktiv werden. Anwaltlicher Vertretung bedarf es dafür nicht. Betroffene wenden sich an:
Rechtsanwalt Rolf Rattunde, Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin.
Die Anmeldefrist endet am 30. September 2008. Die nächste Gläubigerversammlung findet schon am 22. Juli 2008 am Landgericht Göttingen Saal A 132 statt. An diesem Tag werden Geschädigte weitere Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens erhalten. Allerdings sollte niemand erwarten, dass die Insolvenzmasse so groß ist, dass hohe Quoten ausgeschüttet werden könnten. "Zum einen wird es noch eine ganze Zeit dauern, bis Geld zurückfließt, zum anderen wird es sich dann pro Anleger nur um einen Bruchteil des investierten Betrages handeln", vermutet Hoffmann.
Verbraucher, die weitere Informationen zu den Insolvenzverfahren und zu der Forderungsanmeldung oder auch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Vermittler benötigen, können sich in der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen.