Da man aber nur einen von möglichen fünf garantiert zur Verfügung stehenden Preisen gewonnen hat, wie die Firma Friedrich Müller behauptet, steht es mit dem Rechtsanspruch sicher nicht so gut. Zwar gibt das Gesetz die Möglichkeit, einen tatsächlichen Gewinn einzuklagen. "Dieser wäre aber nur durchsetzbar, wenn in der Gewinnbotschaft ganz genau dieser Preis aufgeführt ist", schränkt Schmidt ein. Selbst dann wäre eine Durchsetzung schwierig, denn der gewonnene Prozess für eine bestimmte Gewinnsumme ist nur die eine Seite. Andererseits wird von dem Geld oft nichts zu sehen sein, weil die Vollstreckung des Urteils selten möglich ist.
Deshalb empfiehlt Schmidt, weder die teure 0900-Nummer anzurufen noch das Papier zu bemühen, um den Gewinn einzufordern. Denn es gewinnt nur der, der auch von der angegebenen Rufnummer profitiert, also die Firma Friedrich Müller. Offenbar stört es diese Firma auch nicht, dass sie bereits zwei Mal von deutschen Verbraucherorganisationen wegen unlauterer Werbung abgemahnt worden ist.
Nach Information der Bundesnetzagentur ist die Firma Friedrich Müller auf Grund zahlreicher Verbraucherbeschwerden auch dort kein unbeschriebenes Blatt mehr. Sie bleibt deshalb weiterhin im Visier der Behörde.