In der Europäischen Union sind derzeit über 300 Lebensmittelzusatz- und Hilfsstoffe zugelassen. Demgegenüber begrenzt die EG-Ökoverordnung ihre Verwendung bei der Herstellung von Biolebensmitteln streng. Weniger als 50 Zusatzstoffe dürfen hier eingesetzt werden. Erlaubt sind Stoffe, die vorzugsweise in der Natur vorkommen oder ohne die das Biolebensmittel nachweislich nicht herzustellen oder haltbar zu machen ist.
Farbstoffe und Geschmacksverstärker sind nicht zugelassen, Konservierungsstoffe ebenso wenig – abgesehen von Schwefel bei der Weinerzeugung und den Sonderregelungen für die Anwendung von Natriumnitrit und Kaliumnitrit in Fleischwaren. Bio-Käseerzeugern ist die Verwendung des Oberflächenbehandlungsmittels Natamycin verboten. Sie müssen strenge Hygienemaßnahmen einhalten, um ihren Käse vor Verderb zu schützen. Bei konventionell erzeugtem Schnittkäse kann man das wegen seiner antibiotischen Wirkung umstrittene Natamycin kaum noch umgehen. Natamycin wird auch mit "E 235" gekennzeichnet.
Aus tierischen und pflanzlichen Rohstoffen gewonnene Aromen sind bei Bioprodukten erlaubt. Die Anbauverbände Bioland und Demeter sind strenger als die EG-Ökoverordnung. Sie erlauben nur aus pflanzlichen Lebensmitteln gewonnene natürliche Aromastoffe und -extrakte für Milcherzeugnisse und Speiseeis.
"Wer Zusatzstoffe so weit wie möglich meiden möchte, findet in Bioprodukten echte Alternativen", empfiehlt Brendel. Trotzdem sollte man auch hier immer einen Blick auf die Zutatenliste werfen.
Die Verbraucherzentrale gibt am Ernährungstelefon Auskunft zu Fragen über Biolebensmittel und zur Lebensmittelkennzeichnung. Unter der Nummer 0180-5-791352 (0,14 € pro Minute, Mobilfunk ggf. abweichend) können jeweils montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr Fragen zu Ernährungsthemen gestellt werden.