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Gewinnauszahlung gibt’s nur bei Kaffeefahrt

UPD-Liefer-+Zustell-Service verspricht hohe Bargeldsumme

(lifePR) (Leipzig, )
In den letzten Tagen fragten viele Verbraucher bei der sächsischen Verbraucherzentrale nach, was es mit der Mitteilung eines Gewinns durch den UPD-Liefer-+Zustell-Service auf sich habe. Die dahinter stehende RWL Touristik Limited mit Sitz in Berlin/Altlandsberg verspricht die Auszahlung von Bargeldpreisen bis zu 800.000 Euro, die zu einem im Schreiben angegebenen Termin erfolgen solle. Wählt man die angegebene Telefonnummer, um Näheres zum Auszahlungstermin in Erfahrung zu bringen, informiert eine freundliche Dame über die organisierte Busfahrt dahin und die vorgesehenen Einstiegsstellen, ohne den genauen Zielort zu nennen.

"Bei dieser Tour handelt es sich wieder einmal um eine Kaffeefahrt, geschickt vertuscht als Termin zur Auszahlung eines Gewinns", sagt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Oftmals sind "Gewinnübergaben" mit Verkaufsveranstaltungen gekoppelt, bei denen Waren zu überteuerten Preisen angeboten werden", so Henschler. Wie meist wird auch hier den Verbrauchern in der Gewinnmitteilung suggeriert, sie hätten an einem Preisrätsel teilgenommen, dieses richtig gelöst und wären nun einer der "glücklichen Gewinner". Liest man die Gewinnankündigungen genauer, findet man schnell heraus, dass nur die Chance auf einen Gewinn eingeräumt wird, denn erst beim Auszahlungstermin erhält man das Rubbellos, das den Gewinn ermöglicht.

Henschler rät, sich von den hohen Summen nicht zur Teilnahme verlocken zu lassen: "Das einzig Richtige ist, die Gewinnmitteilung gleich zu entsorgen, bevor man Zeit, Nerven und Geld verliert."

Übrigens Verträge, die bei Freizeitveranstaltungen geschlossen werden, können innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wurden die Verbraucher allerdings nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert, besteht dieses ohne zeitliche Begrenzung weiter
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