"Auch wenn zum Jahresende über das Pflichtversicherungsgesetz die Mindestversicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung angehoben wurden, empfehlen wir, die höchstmögliche Deckungssumme zu vereinbaren", sagt Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Zwar klingt die gesetzliche Mindestsumme in Höhe von nun 7,5 Millionen Euro für das einzelne Unfallopfer zunächst nach viel Geld, doch bei einem besonders schweren Verkehrsunfall kann der Schaden schnell darüber liegen. Das sind dann Unfälle, bei denen leider Tote und Schwerverletzte zu beklagen sind. 100 Millionen Euro Versicherungssumme werden heute grundsätzlich von allen Versicherern angeboten und bieten ausreichende Sicherheit. "Niemand muss befürchten, dass wegen dieser hohen Deckungssumme die Versicherung unbezahlbar wird", beruhigt Hoffmann. "Dafür müssen in der Regel nur wenige Euro mehr gezahlt werden." Die lassen sich wiederum gut und gern durch einen Anbietervergleich einsparen. Hier liegt das Sparpotenzial mitunter sogar über 100 Euro. Gleiches gilt auch für die Fahrzeugversicherung, allgemein als KASKO bezeichnet. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, beispielsweise in Höhe von 150 Euro, lässt sich hier die Prämie noch zusätzlich etwas reduzieren.
Die Verbraucherzentrale Sachsen ermittelt im Rahmen einer persönlichen Beratung für interessierte, motorisierte Zweiradfreunde gegen ein Entgelt von 10 Euro günstige Versicherungsangebote. Dieser Vergleich kann montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr auch am Telefon erstellt werden. Dazu wählt man dann die Rufnummer 0900-1-797777 (1,24 €/Min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend).