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Große Geschäfte mit Kranken-Zusatzversicherungen

Verbraucherzentrale zweifelt am Sinn verschiedener Extras

(lifePR) (Leipzig, )
Seit die gesetzliche Krankenversicherung immer wieder reformiert wird, boomt das Geschäft der privaten Krankenversicherer mit Zusatzversicherungen. Verbraucher zahlen viel Geld, um die Versicherungsunternehmen beispielsweise an möglichen Kosten für Zahnersatz, für Sehhilfen, für einen Heilpraktiker oder auch für Vorsorgeuntersuchungen zu beteiligen.

"Wirklich notwendig sind solche Versicherungen bis auf wenige Ausnahmen nicht", sagt Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Zu den wichtigen Ausnahmen zählt nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen die Auslandsreise- Krankenversicherung. Für Selbstständige und Arbeitnehmer mit überdurchschnittlichem Einkommen ist auch eine Krankentagegeldversicherung - die jedoch nicht mit der Krankenhaustagegeldversicherung verwechselt werden darf - empfehlenswert.

Oft spielt beim Verkauf dieser Versicherungen die Angst mit. Das ist verständlich, denn die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen. Dennoch sollte man gut überlegen. Für den ambulanten Bereich werden oft verschiedene Leistungen in sogenannten Ergänzungstarifen zusammengefasst. Das Paket enthält dann zum Beispiel Versicherungsschutz für Zahnersatzleistungen, für Sehhilfen und für den Heilpraktiker. Nicht immer hat man jedoch zugleich Probleme mit den Zähnen und mit den Augen. Und der Sinn mancher Vorsorgeuntersuchungen ist immer noch umstritten.

Unabhängig davon sollte immer auch gerechnet werden. Eine 45jährige Frau, die nur die Sehhilfeleistung ergänzend versichern möchte, zahlt dafür bei günstigen Anbietern um die 6 Euro pro Monat. Das ist nicht viel, dafür sind auch die Leistungen im Regelfall eingeschränkt. Viele Versicherer legen einen von ihnen zu zahlenden Maximalbetrag, beispielsweise 175 Euro pro Jahr, fest. Diese Zahlung wird häufig noch an weitere Bedingungen geknüpft, so etwa an eine bestimmte Veränderung der Dioptrienzahl oder an eine Frist seit dem Bezug der letzten Brille. Beträgt die Wartezeit beispielsweise 3 Jahre, hat die Frau im konkreten Fall knapp 200 Euro eingezahlt. Dem steht die Auszahlung von 175 Euro entgegen. Allein aus diesen Summen wird auch deutlich, dass die Anschaffung einer neuen Brille, die vielleicht 250 Euro kostet, im Regelfall keine Existenzfrage ist.

Weitere ausführliche Informationen finden sich in der Broschüre "Private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen", die in der Verbraucherzentrale Sachsen für 4,90 € erhältlich ist.
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