Bisher gilt die Herkunftskennzeichnung lediglich für ausgewählte Produktgruppen, etwa für Rindfleisch und verschiedene Obst- und Gemüsearten. Doch auch diese sind lückenhaft und mit einfachen Tricks auszuhebeln. „Allein die Zugabe von Salz oder Gewürzen zu einem Stück Rindfleisch reicht aus, um die Kennzeichnung zu umgehen“, bemängelt Uta Viertel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert die obligatorische Herkunftskennzeichnung für alle Lebensmittel, die lediglich aus einer Zutat bestehen. Dazu zählen Obst, Fleisch und Milch. „Bei zusammengesetzten Zutaten muss die Herkunftsangabe für die wichtigsten Zutaten verpflichtend werden“, so Viertel. Dann könnten die Verbraucher erkennen, woher das Fleisch der Hühnchennuggets oder die Milch im Joghurt kommen.
Für frischen und gefrosteten Fisch bestehen bereits solche verpflichtenden Angaben über die Fanggebiete. Auch bei Eiern erfolgen auf jedem einzelnen Stück Angaben über das Land, das Bundesland und den Stall, in dem die Legehenne gehalten wurde. Die Buchstaben DE stehen für Deutschland, die beiden Ziffern dahinter für das Bundesland in dem der Stall steht. Die 14 kennzeichnet das Ei, das in einem sächsischen Stall gelegt wurde.